Re: Krankenversicherung bei Minijobs

Geschrieben von E-Techniker am 11. Dezember 2003 09:55:44:

Als Antwort auf: Re: Krankenversicherung bei Minijobs geschrieben von Tawa am 11. Dezember 2003 04:25:18:

Hallo Tawa,

> Es ist leider tatsächlich so. "Beiträge" (Pauschalbeträge durch AG)
> zahlen, aber keinerlei Leistung zurück erhalten. Frechheit. Dabei werden
> die Minijobs auch noch von Arbeitsamt & Co empfohlen.

Soweit ich das ganze verstanden habe, werden die Beiträge zur Krankenversicherung nur dann gezahlt, wenn auch eine besteht. Das ganze ist wohl so gedacht, daß die Krankenversicherung beispielsweise bei einer Nebenschäftigung ihren Anteil am zusätzlichen Verdienst erhält. Wenn man bei einer versicherungspflichtigen Tätigkeit mehr verdient, zahlt man ja auch mehr, ohne deshalb zusätzliche Leistungen zu bekommen. Wenn man dagegen nicht gesetzlich versichert ist, muß der Arbeitgeber keine Pauschalbeträge für die Krankenversicherung abführen (Steuer und Rentenversicherung natürlich schon). So steht es zumindest hier.

> Die Krankenversicherung ist bisher noch immer Pflicht in Deutschland.

Nur in bestimmten Fällen, insbesondere Arbeitnehmer, Studenten, Rentner. Ansonsten kann man sich gar nicht gesetzlich versichern, es sei denn man führt eine vorangegangene Pflichtversicherung als freiwillige Versicherung weiter.

> Vor etlichen Jahren hat man mir behördlicherseits ein ordentliches
> Bußgeld angedroht, sollte ich nach Beendigung der Privat-KV nicht zurück
> in die Gesetzliche gehen.

Das ist etwas seltsam. Normalerweise ist das Problem ja eher, daß man nicht in die gesetzliche Versicherung zurück darf.

> Wir sind, auch ohne OP, nicht in der Lage, eine Behandlung aus eigener
> Tasche zu bezahlen.

Mit mehreren Kindern könnte das in der Tat schwierig werden. Aber ansonsten ist die Krankenversicherung vor allem dafür da, Risiken durch eher seltene, aber sehr teure Krankheiten abzudecken. Solange man nicht ernsthaft erkrankt, sind die Beiträge zwangsläufig höher als die Arztrechnungen, weil man die teuren Behandlungen anderer mitfinanzieren muß.

> Nachdem für uns das Sozialamt nicht in Frage kommt, haben wir uns
> gestern über die "freiwillige Mitgliedschaft" schlau gemacht. Als
> Berechnungsgrundlage dient der 800,- Satz. Somit landen wir irgendwo bei
> ungefähr 120,- monatlichem Beitrag.

Achte unbedingt darauf, rechtzeitig in die freiwillige Mitgliedschaft zu wechseln. Das geht nämlich nur im Anschluß an eine Pflichtversicherung. Wenn erst mal eine längere nicht versicherte Zeit dazwischenliegt, ist es vorbei.

Einer Verwandten von mir geht es gerade so. Sie hat eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland aufgegeben, um im Ausland zu studieren. Zunächst war sie als Studentin in Deutschland weiter gesetzlich versichert, jedoch wurde ihr nach einiger Zeit seitens der Versicherung gekündigt. Während des Studiums bestand auch eine Versicherung im Ausland, aber jetzt ist sie wieder in Deutschland und zur Zeit arbeitslos. Nachdem die versicherungspflichtige Beschäftigung zu lange zurückliegt, kann sie sich nicht mehr gesetzlich versichern. Sie hat zwar in den Ferien immer wieder in Deutschland gearbeitet, aber das war jeweils zu kurz.

MfG
Thomas


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