Re: Waffen der Islamisten.......
Geschrieben von JeFra am 13. Dezember 2003 15:28:34:
Als Antwort auf: Re: Waffen der Islamisten....... geschrieben von DaveRave am 12. Dezember 2003 16:42:44:
Ach so? Dann hast Du hier wiederum andere Quellen als ich. Mir ist nur folgendes bekannt: Paragraph 32 StGB - Notwehr
Das ist reine Augenwischerei, wenn der Kriminelle bewaffnet ist und der Normalbürger nicht. Der amerikanische slogan `Where guns are outlawed only the outlaws will have guns' hat sicher eine gewisse Berechtigung, wenn auch nicht ganz ohne jede Ausnahme. Beispielsweise gibt es Staaten wie Singapur, die das Waffenverbot konsequent nach allen Seiten hin durchsetzen. Wer in Singapur im Zusammenhang mit einer Straftat eine Schußwaffe abfeuert, wird auf jeden Fall gehängt, selbst wenn er sein Opfer gar nicht trifft. Das Verbot des privaten Schußwaffenbesitzes scheint in diesem Stadtstaat sehr strikt zu sein und wird mit Strafen, die selbst auf abgebrühte Kriminelle abschreckend wirken, nach allen Seiten hin durchgesetzt. Damit will ich natürlich nicht sagen, daß ich ein Anhänger des Systemes Singapur bin, das ohnehin nicht auf andere Staaten übertragbar wäre.
In Deutschland ist die Situation hingegen die: In pucto Waffenverbot gelten natürlich im Prinzip Rechte für alle Bürger. In der Praxis ist es aber so, daß Leute mit einem kriminellen Lebenswandel die gesetzlichen Sanktionen gegen illegale Waffenbesitzer nicht fürchten. Selbst im Extremfall der Abbüßung einer Haftstrafe werden solche Kreaturen durch ihre kriminelle Clique in die Lage versetzt, sogar noch im Gefängnis König zu sein und Mitgefangene ohne Beziehungen zur Unterwelt zu terrorisieren. Im Gegensatz dazu fühlen sich zur Gesetzestreue erzogene Bürger oft selbst durch die Verhängung einer Geldstrafe stigmatisiert. In der Praxis ist es in D. also wirklich so wie es der amerikanische Slogan beschreibt: Guns are outlawed, and only the outlaws have guns. Beides mit gewissen Ausnahmen natürlich, die aber nicht sonderlich ins Gewicht fallen. In dieser Situation ist es dummdreist hoch drei, auf den Notwehrparagraphen zu verweisen, der nicht mehr das Papier wert ist, auf dem er steht.
Ohne ausländerspezifische Delikte (zur problematischen Berechnung siehe Hinweis bei Tabelle T65) betrug der Tatverdächtigenanteil Nichtdeutscher 19,2 % (2001: 19,3 %).
Dazu ist schon einiges gesagt worden, etwa daß viele ausländische Kriminelle bereits eingebürgert worden sind, um die Statistiken zu schönen. Außerdem wäre es besser, wenn Sie mehr aus dem Kontext dieser Stelle gebracht hätten, so daß man sehen kann, ob es um schwere Gewaltverbrechen oder um Straftaten insgesamt geht.
In anderem Zusammenhang ist man übrigens auch nicht bemüht, inländerspezifische Delikte aus den Statistiken herauszunehmen. Beispielsweise werden in den Statistiken über rechts- und linksextremistische Straftaten stets die reinen Ideologiedelikte mitgerechnet, die es aber für Linksextremisten nach Lage der Dinge nicht gibt. Sie können ungestraft bedauern, daß man nicht 1989 alle Ossis erschossen hat oder wenigstens alle Thüringer und Sachsen. Außerdem dürfen Sie sowohl die Existenz des Gulag anzweifeln als auch die Tatsache, daß die Juden zeitweise in den Hierarchien des NKWD eine dominierende Rolle gespielt haben. Die Delikte, mit denen die besondere Gefährlichkeit des Rechtsextreminsmus belegt werden soll, sind überwiegend reine Ideologiedelikte, die es für Linksextremisten auf Grund der Rechtslage nicht gibt. Bei Gewaltdelikten scheint der Linksextremismus zu dominieren.
JeFra
- Re: Waffen der Islamisten....... DaveRave 13.12.2003 17:38 (1)
- Re: Waffen der Islamisten....... JeFra 13.12.2003 19:45 (0)