kleiner wiederspruch

Geschrieben von Scorp am 29. September 2003 02:02:18:

Als Antwort auf: Re: WTC - Nordturm wurde 8mal getroffen und andere Ungereimtheiten geschrieben von Swissman am 29. September 2003 00:18:50:

>Hallo Johannes,>Dazu ist auch zu sagen, dass die Stahlträger des World Trade Centers ursprünglich mit Asbest isoliert waren. Aus Umweltschutzgründen wurde der Asbest aber im einen Turm vollständig, im anderen zum grössten Teil entfernt und durch Ersatzprodukte ersetzt.
Dummerweise sind Ersatzprodukte für Asbest dem Original an Schutzwirkung immer mehr oder weniger stark unterlegen, sodass die Werte, die auszuhalten das WTC urspünglich bestimmt war, obsolet sind, denn diese Zahlen bezogen sich selbsverständlich auf asbestumhüllte Stahlträger.

hi swissmann,

Das WTC galt seit einigen Jahren als asbestverseucht. Problematisch war dabei, dass das Asbest anderen Baumaterialien beigemischt worden war und sich daher nicht entfernen ließ. Eigentümer, Pächter und Mieter befürchteten Schadenersatzklagen von Mitarbeitern, die im WTC gearbeitet hatten und schwer erkrankt waren, z. B. an Krebs. Die erste Klage hätte eine Lawine ausgelöst. In der Regel setzen die Anwaltskanzleien in einem derartigen Fall eine Sammelklage auf (class action), der sich alle Geschädigten anschließen. Die von US-Gerichten üblicherweise zugesprochenen Summen sind erheblich. Pro Person sind Beträge ab 10 Mio $ zu erwarten. Schließen sich der Sammelklage nur 2 % der aktiven Mitarbeiter an, also 1.000 Personen, dann wird sich die Gesamtsumme auf mindestens 10 Mrd. $ belaufen. Hinzu kommen zahlreiche ehemalige Mitarbeiter, die ihre Erkrankung auf die Zeit im WTC zurückführen können. Durch den Abriss wollten Eigentümer und Betreiber der drohenden Klage [schon im Jahr 2000] zuvorkommen.

Hierzu halt sich im New Yorker Finanzviertel hartnäckig folgendes Gerücht: Die bekannte Spezialfirma Controlled Demolition hatte dazu ein Angebot abgegeben, das die fachgerechte Sprengung und die Beseitigung des Schutts für ca. 2-3 Mrd. $ beinhaltete. Ende des Gerüchts. Das wäre die wirtschaftlichere Alternative gewesen, gäbe es nicht strenge Vorschriften für die Beseitigung asbestverseuchter Gebäude, die eine Sprengung definitiv ausschließen. Das zulässige Verfahren sieht eine schrittweise Abtragung unter großen Vorsichtsmaßnahmen vor. Sämtliche Arbeiter müssen luftdichte Schutzanzüge mit Gasmasken tragen. Das Gebäude muss hermetisch verpackt werden, ebenso die herausgetragenen demontierten Bauteile. Die Kosten betragen etwa das 10-fache gegenüber der Sprengung.

grüsse scorp


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