Re: Bischöfe fordern erneut Erwähnung des Christentums in der EU-Verfassung

Geschrieben von Hubert am 24. September 2003 12:32:43:

Als Antwort auf: Re: Bischöfe fordern erneut Erwähnung des Christentums in der EU-Verfassung geschrieben von Badland Warrior am 24. September 2003 12:03:36:

Hi Baddy,

ich glaube, Du bringst da zwei Dinge durcheinander. Natürlich bleiben Kirche und Staat auch weiterhin getrennt. Der Staat ist auch weiterhin für Dein irdisches, die Kirche für Dein ewiges Wohlergehen zuständig.

Ein geeintes und damit funktionierendes Europa wird es nur in demselben Geist geben, wie der Hl. Vater völlig richtig sagt. Deshalb die wiederholten Hinweise aus Rom.

Etwas anderes ist die Religionsfreiheit. Durch Deine Formulierung suggerierst Du, daß es mehrere Wahrheiten gibt. Dies ist hingegen ein Trugschluß. Die Kirche verurteilt diese relativistische Haltung auf das allerschärfste.

Religionsfreiheit bedeutet, „daß im religiösen Bereich niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich, als einzelner und in Verbindung mit anderen innerhalb der gebührenden Grenzen nach seinem Gewissen zu handeln“ (Dignitatis humanae).

Der Katechismus fährt aber in Punkt 2108 wie folgt fort: „Das Recht auf Religionsfreiheit bedeutet weder die moralische Erlaubnis, einem Irrtum anzuhängen, noch ein angebliches Recht auf Irrtum, sondern es ist ein natürliches Recht des Menschen auf die bürgerliche Freiheit, das heißt darauf, daß im religiösen Bereich – innerhalb der gebührenden Grenzen – von der politischen Gewalt kein äußerer Zwang ausgeübt wird. Dieses natürliche Recht ist in der Rechtsordnung der Gesellschaft anzuerkennen, so daß es zum staatlichen Recht wird.“

Herzlichst,
Hubert



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