Re: Abgehobene Sichtweise
Geschrieben von MaYa am 22. Mai 2003 12:26:23:
Als Antwort auf: Abgehobene Sichtweise geschrieben von franke43 am 22. Mai 2003 12:22:00:
>Rechtswidrig - und zwar zivilrechtlich (Vertragsbruch)
... ich sehe das eher als "änderungskündigung" an. damit kann er sich einverstanden erklären, oder eben nicht. ihm stehen alle wege offen, die man in desem fall unternehmen kann: kündigen, klagen, akzeptieren und sonstiges. möglichkeiten hat er wahrlich genug.
MaYa
- Re: Abgehobene Sichtweise Madman 22.5.2003 12:33 (6)
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