Re: Haben wir hier nicht einen Banker? (Weitblicker?)

Geschrieben von Optimist am 20. Mai 2003 15:04:21:

Als Antwort auf: Re: Haben wir hier nicht einen Banker? (Weitblicker?) geschrieben von Johannes am 20. Mai 2003 13:20:03:

>> Ich glaube, es ist so: Die Bundesbank ist von der Bundesregierung unab-
>> hängig, privatwirtschaftlich organisiert, aber nicht im Privatbesitz. Wie
>> das in Österreich und den US ist, weiß ich nicht. Daß die Fed. (US-Staats-
>> bank) im Privatbesitz ist, habe ich aus mehreren Quellen gehört.

>Hallo Bonnie,
>da dieser Text durch öfters in den Foren kursiert, wäre es vielleicht ganz gut, wenn mal jemand dazu Stellung nimmt, der von Fach ist.
>Ich sehe die Stellung der Deutschen Bundesbank in etwa so wie die der Richter. Ein Richter ist in seinen Entscheidungen (weitgehend) unabhängig, aber das heißt nicht, daß die Justiz privatisiert wäre. Aber genau diesen Umkehrschluß, aus einer Unabhängigkeit gleich den Privatbesitz herzuleiten, macht der Autor hier. Ich habe da meine Zweifel.
>Falls es doch so sein sollte, dann wäre meine Frage die, wer denn den Verdienst dieser Staatsbanken erhält.
>Ansonsten habe ich noch ein paar Gedanken zu diesem Text, aber da komme ich erst wieder am Abend zu.
>Gruß
>Johannes

Hallo Johannes,

in Deutschland ist das Thema "wem nützt es" zumindest im Bundesbankgesetz geregelt :

§ 27
Gewinnverteilung

Der Reingewinn ist in nachstehender Reihenfolge zu verwenden:

1. zwanzig vom Hundert des Gewinns, jedoch mindestens zwanzig Millionen Deutsche Mark, sind einer gesetzlichen Rücklage so lange zuzuführen, bis diese fünf vom Hundert des Notenumlaufs erreicht hat; die gesetzliche Rücklage darf nur zum Ausgleich von Wertminderungen und zur Deckung anderer Verluste verwendet werden; ihrer Verwendung steht nicht entgegen, daß noch andere Rücklagen hierfür vorhanden sind;

2. bis zu zehn vom Hundert des danach verbleibenden Teils des Reingewinns dürfen zur Bildung sonstiger Rücklagen verwendet werden; diese Rücklagen dürfen insgesamt den Betrag des Grundkapitals nicht übersteigen;

3. vierzig Millionen Deutsche Mark, vom Geschäftsjahr 1980 an dreißig Millionen Deutsche Mark, sind dem nach dem Gesetz über die Tilgung von Ausgleichsforderungen gebildeten Fonds zum Ankauf von Ausgleichsforderungen bis zu seiner Auflösung zuzuführen;

4. der Restbetrag ist an den Bund abzuführen.

Fazit : alles was überbleibt und nicht mehr in die Bilanz paßt geht an den Bund.

Klingt relativ ordentlich geregelt.


Alles Gute --Optimist



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