N : Härtere Zeiten für Arbeitslose
Geschrieben von Freiwild am 04. April 2003 01:56:02:
Als Antwort auf: N : Steigende Arbeitslosigkeit in Deutschland geschrieben von Freiwild am 04. April 2003 01:30:29:
Reform des Arbeitsmarkts
Härtere Zeiten für Arbeitslose
Wer ein Jahr lang selbst keinen Job findet, soll danach jede Stelle annehmen.
Von Robert Jacobi
Wer ein Arbeitsangebot ablehnt, muss künftig mit harten Sanktionen
rechnen. (dpa )(SZ vom 1.4.2003) Aus zahllosen einzelnen Vorschlägen ergibt sich schrittweise ein Konzept, wie die Bundesregierung die Leistungen für Arbeitslose verändern will. An diesem Mittwoch tagt im Wirtschaftsministerium zum letzten Mal eine Arbeitsgruppe, in der auch Vertreter von Ländern und Kommunen, Arbeitgebern und Gewerkschaften sitzen. Staatssekretär Rudolf Anzinger wird einen Abschlussbericht vorlegen, der recht allgemein gehalten, aber trotzdem strittig ist: Die Kommunen wollen stärker entlastet werden, die Gewerkschaften die finanziellen Abstriche mildern.
Gleichzeitig arbeitet das Ministerium am Gesetzentwurf zum Arbeitslosengeld, der in der kommenden Woche vorgestellt werden soll. Die Details der Pläne liegen der Süddeutschen Zeitung vor. Allerdings muss der unionsdominierte Bundesrat weiten Teilen der Reform zustimmen, so dass spätestens dort Änderungen zu erwarten sind.
Übergangsfrist von zwei Jahren
Wer arbeitslos wird, bekommt wie bisher zunächst Arbeitslosengeld. Diese Leistung, die sich je nach Familienstand auf 60 oder 67 Prozent des letzten Arbeitseinkommens beläuft, stammt aus der Arbeitslosenversicherung und sollte ursprünglich nicht verändert werden. Dann aber kündigte der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung an, die Bezugsdauer zu verkürzen. Wer jünger ist als 55 Jahre, soll das Geld höchstens zwölf Monate lang bekommen. Bisher lag die Schwelle bei 45 Jahren. Ab 55 Jahren sinkt die maximale Bezugsdauer von 32 auf 18 Monate.
Die verfassungsrechtlich gebotene Übergangsfrist wird etwas mehr als zwei Jahre betragen.
Bereits im vergangen Jahr haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, die Zumutbarkeit für Empfänger von Arbeitslosengeld zu verschärfen: Singles müssen umziehen, wenn sie nur an einem anderen Wohnort eine Stelle finden. Die Beweislast wird generell umgekehrt. Wer gekündigt wird, muss sich sofort beim zuständigen Arbeitsamt melden. Andernfalls wird er mit einem Abzug bestraft.
Das Arbeitslosengeld II
Die Arbeitslosenhilfe in ihrer bisherigen Form wird abgeschafft. Wer keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld hat, bekommt nur noch eine steuerfinanzierte Leistung in der Höhe der Sozialhilfe.
Die kürzere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld führt dazu, dass der Kreis der Betroffenen größer wird und auch ältere Arbeitslose innerhalb eines Jahres in die Sozialhilfe abrutschen können.
Das künftige Arbeitslosengeld II soll anders als die Arbeitslosenhilfe nicht nach dem letzten Einkommen, sondern wie die Sozialhilfe nach dem persönlichen Bedarf bemessen werden. Möglicherweise soll es im ersten oder in den ersten beiden Jahren einen kleinen Aufschlag geben, über den aber noch nicht entschieden ist
Das Arbeitslosengeld II sollen auch die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger bekommen. Als erwerbsfähig soll gelten, wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Der geplante Aufschlag von zehn Prozent auf den Sozialhilfesatz ist gegen den Widerstand der Gewerkschaften vorerst gestrichen.
Für nicht erwerbsfähige Menschen soll es ein Sozialgeld geben, wohl ebenfalls in der Höhe der Sozialhilfe. Sie müssen sich nicht um eine Stelle bemühen. Ihr Status soll aber regelmäßig überprüft werden.
Schutz der Altersvorsorge
Um die Folgen für Ältere zu mildern, soll allerdings die Anrechnung von Vermögen verbessert werden. Zwar hatte das Ministerium ursprünglich nur einen Betrag von 200 Euro pro Lebensjahr angesetzt. Auf Druck der SPD- Bundestagsfraktion dürfen die Empfänger der neuen Hilfsleistung aber wohl mindestens das Geld behalten, das eindeutig der Altersvorsorge dient.
Um zu verhindern, dass Arbeitslose ihr Vermögen auf mehreren Konten verbergen, soll es möglicherweise ein Altersvorsorgekonto geben. Nur eindeutig deklarierte Summen auf diesem Konto blieben dann anrechnungsfrei.
Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger würden in diesem Punkt besser gestellt als heute, dies gilt auch für die meisten Bezieher von Arbeitslosenhilfe.
Harte Sanktionen
Die Zumutbarkeit soll für die Empfänger der neuen Leistung deutlich schärfer ausfallen als bisher bei der Arbeitslosenhilfe. Faktisch sollen sie jeden Job annehmen müssen, der ihnen angeboten wird. Wer also seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert, kann fortan sogar zu kommunalen Hilfsjobs wie Gärtner oder Straßenfeger verpflichtet werden – unabhängig davon, welchen Beruf er zuvor ausgeübt hatte.
Auch müssen die Betroffenen alle Angebote zur Weiterbildung angenehmen. Ähnliche Regeln galten bisher nur für Sozialhilfeempfänger.
Wer ein Arbeitsangebot ablehnt, muss mit harten Sanktionen rechnen: In einer ersten Stufe werden zehn Prozent der Hilfsleistung abgezogen, in der zweiten Stufe sogar 30 Prozent. Dazu könnten wie bisher schon bei der Arbeitslosenhilfe mehrwöchige Sperrzeiten kommen, in denen gar nichts gezahlt wird. Jugendliche bis zu 25 Jahren sollen künftig garantiert einen Job oder eine Ausbildung bekommen. Lehnen sie dieses Angebot ab, entfällt die Unterstützung komplett.
Kommunen werden entlastet
Lange war strittig, wer die Zuständigkeit für die rund 2,6 Millionen Empfänger der neuen Leistung bekommen soll, die in Jobcentern betreut werden. Die Kompetenz bleibt letztlich beim Bund. Allerdings sollen die erfahrenen Experten der Kommunen, die bisher die Sozialhilfeempfänger betreut haben, in diese Jobcenter integriert werden.
Die Aufsicht wird voraussichtlich bei der Bundesanstalt für Arbeit liegen. Um die Behörde finanziell nicht zu überfordern, übernimmt der Bund möglicherweise die Kosten für die traditionelle Arbeitsförderung. Die Kommunen werden um mehrere Milliarden Euro entlastet, wenn sie nicht mehr für die Sozialhilfe aufkommen müssen. Allerdings soll dieser Effekt durch Transfers an den Bund eingeschränkt werden.
Heftiger Streit über die finanziellen Details ist zu erwarten. Die Regierung bleibt aber bei dem Ziel, die Reform bis Januar 2004 umzusetzen.
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>Mitarbeiter Arbeitsamt (kurz vor Pensionierung)
>" Früher haben wir versucht die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen.
>Jetzt bekämpfen wir die Arbeitslosen"