Fehlt nur noch, dass die Aufforderung zum Verweigern unter Strafe steht! o.T (o.T.)

Geschrieben von Mischel am 12. März 2003 13:23:02:

Als Antwort auf: N: Pockenimfung im Krisen- und Katastrophenfall Zwang geschrieben von ahlfi am 12. März 2003 10:36:24:




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