Re: Angeblicher Ex-Militär-Remoteviewer-zu NOKO Nukeeinsatz
Geschrieben von Swissman am 09. März 2003 03:20:33:
Als Antwort auf: Re: Angeblicher Ex-Militär-Remoteviewer-zu NOKO Nukeeinsatz geschrieben von another am 08. März 2003 00:18:44:
Hallo Another,
Hallo Zwobbel,>Wobei man dann den Begriff "nordkoreanischer Terrorismus" konsequenterweise gleich ausweiten könnte auf "kommunistischer Terrorismus".
So ist es. - In meinem Archiv landen sowohl Nachrichten zu Nordkorea, als auch solche über Osama bin Laden/Al Kaida im Ordner "Ostblock".
>Und was die abgeschlossene Diskussion weiter unten angeht, da bin ich ganz deiner Meinung!
Auch ich schliesse mich in diesem Zusammenhang vorbehaltlos Zwobbel an. - Eigentlich wollte ich mich ja bereits gestern an der entsprechenden Stelle in diesem Sinne äussern, wusste aber nicht, dass der Thread bereits geschlossen ist... Bedauerlicherweise ist der Text, da ich vergessen hatte, ihn zwischenzuspeichern, im Datennirvana gelandet :-(
Auf alle Fälle hat der Bischof die einzig richtige, allein vertretbare Entscheidung getroffen. Denen, die damit nicht einverstanden sind, sei gesagt, dass die Exkommunikation (früher sprach man auch vom Kirchenbann oder vom Bannfluch) auch dann erfolgt wäre, wenn der Bischof vor dem Zeit(un)geist gekuscht hätte - besonders schwere und verabscheuenswerte Sünden, zu denen nach Codex Iuris Canonici (CIC) namentlich die Abtreibung gehört, ziehen automatisch die Exkommunikation nach sich.
Diese erfolgt, unabhängig davon, ob die verantwortlichen Stellen davon Kenntnis erlangen und, falls ja, ihrer Verantwortung nachkommen, eo ipso ("aus sich selbst heraus"), d. h. sie tritt zeitgleich mit der Verübung des Verbrechens in Kraft und kann nur durch eine vollgültige Beichte (inklusive aufrichtiger Reue und Bussetun, versteht sich) wieder gelöst werden.
Wenn die Beichte aber nicht gültig ist, weil etwa die Reue nur geheuchelt wurde, begeht der Delinquent zusätzlich noch ein Sakrileg, und die Exkommunikation wird selbstredend weiterhin aufrechterhalten. Ein sogar noch schlimmeres Sakrileg begeht der im Sinne des CIC Ekommunizierte, der trotzdem die heilige Kommunion empfängt.
Nebst der Durchführung oder Beteiligung an einer Abtreibung (deren Motivation braucht uns in diesem Zusammenhang nicht zu interessieren - diejenigen, die Zwobbel angegriffen haben, müssen sich zu Recht den Vergleich mit gewissen saudischen Urteilen gefallen lassen) führen u. a. auch sämtliche anderen Kapitalverbrechen (lat. caput = Kopf --> Verbrechen gegen Leib und Leben), dazu gehört selbstverständlich auch Vergewaltigung, eo ipso die Exkommunikation nach sich.
Übrigens: Wenn der zuständige Bischof seiner Pflicht nicht nachgekommen wäre, und die Schuldigen nicht formell exkommuniziert hätte, hätte er dadurch, wie ich zu wissen glaube, sogar seinerseits den Kirchenbann auf sich gezogen. An sich bestand seine Aufgabe in diesem Zusammenhang ja nur darin, die Betroffenen und die Öffentlichkeit über etwas in Kenntnis zu sezten, dass ohnehin bereits eingetreten war.
Zumindest in früheren Zeiten erfolgte dies im Rahmen eines feierlichen Gottesdienstes, in welchem für jeden zu exkommunierenden eine Kerze gelöscht und gleichzeitig die Formel "Anathema sit" (= "Er sei ausgestossen") gesprochen wurde. - Ob dies heute noch so getan wird, entzieht sich allerdings meiner Kenntnis...
Die Exkommunizierung stellt fest, dass der Gebannte sich im Zustand der Todsünde befindet - wenn er in diesem Zustand sterben würde, hätte dies Verdammnis und ewige Höllenstrafe zur Folge. Weil dem so ist, wird er solange, bis er zur Einsicht kommt und sich bessert, aus der christlichen Gemeinschaft, insbesondere auch vom Empfang der Sakramente, ausgeschlossen (man spricht in diesem Zusammenhang auch von den Kirchenstrafen).
Unerlässliche Voraussetzung für das tatsächliche Erfolgen der Exkommunikation ist das Vorliegen eines der im CIC genannten Gründe. - Wenn diese nicht vorliegen tritt selbstverständlich keine Exkommunikation in Kraft, auch dann nicht, wenn diese öffentlich ausgeprochen wurde.
Ein gutes Beispiel dazu ist der Fall der Jeanne d'Arc, die von Bischof Cauchon in aller Form exkommuniziert wurde - die vorgeschobenen Gründe waren jedoch allesamt frei erfunden, weswegen diese im Rehabilitationsprozess nicht etwa aufgehoben, sondern vielmehr als von Anfang an ungültig gebrandmarkt wurde. - Im Umkehrschluss war es Cauchon, der dadurch exkommuniziert wurde und dadurch, dass er weiter als Bischof amtierte, eine ganze Anzahl Sakrilegien auf sich lud, ganz zu schweigen davon, dass er eine Heilige verbrannte... Für Leute wie ihn findet sich in der Hölle zweifellos ein spezielles Plätzchen, besonders nahe am Ofen - zu nahe, fürchte ich, als dass er die Wärme als angenehm empfinden könnte...
mfG,
Swissman
- Re: Angeblicher Ex-Militär-Remoteviewer-zu NOKO Nukeeinsatz Arkomedt 09.3.2003 04:37 (1)
- Thema war schon geschlossen Bonnie 09.3.2003 10:20 (0)