Re: Na also, geht doch!!
Geschrieben von Swissman am 03. Februar 2003 00:03:11:
Als Antwort auf: Na also, geht doch!! geschrieben von RMuktananda am 02. Februar 2003 17:22:16:
Hallo RMuktananda,
>Ein Rechtsanwalt aus Neufahrn bei Freising stellte Strafanzeige beim Bundesgerichtshof gegen Regierungs-Verantwortliche der USA.
Inwiefern ergibt sich in dieser Causa für ein deutsches Gericht eine Zuständigkeit? - Begründung würde mich sehr interessieren...
>Seine Klage gegen G.W.Bush, Donald Rumsfeld und Colin Powell lautet:
>'Verdacht der Vorbereitung eines Angriffkrieges'Definiere 'Angriffskrieg'?! - Tatsache ist, dass es bis heute keine juristisch stichhaltige Definition eines Angriffskrieges gibt.
An der Uni witzelte ein Professor gelegentlich, wenn man sonst keine Begründung mehr finde, könne man, bevor man die Waffen streicht, in den meisten Fällen noch versuchen, sich auf die "persönliche Freiheit" zu berufen, da der entsprechende Artikel derart schwammig formuliert ist. - In der Praxis kommt man damit kaum je durch, aber versuchen kann man es ja... (Umso mehr, als der Klient es ist, der die Zeche bezahlt)
>Der Anwalt Claus Pinkerneil begründet seine Anzeige mit der Aussage, dass ein Angriffskrieg 'im Sinne des § 80 StGB' völkerwidrig sei. Ob mit oder ohne UN-Resolution habe ein Angriff nur das Ziel, Saddam Hussein zu stürzen.
Wenn man mit dem Völkerrecht argumentiert, wäre wenn schon Den Haag zuständig.
>
>Mit dieser Anzeige verknüpfe der Anwalt auch einen Appell an die deutsche Regierung: Sie solle sich 'jedweder Unterstützung eines völkerrechtswidrigen Angriffs' enthalten; damit sind auch Überflugrechte gemeint.Fazit: Eine reine Luftnummer, die es Herrn Pinkerneil ermöglichte, seine Botschaft kostenlos in die Medien zu bringen.
mfG,
Swissman
P. S.: Am 25. Januar habe ich Dir eine Frage gestellt - kommt da noch was?