Wo ist das Problem?
Geschrieben von Swissman am 09. November 2002 23:24:19:
Als Antwort auf: Sind das fliegende KZs? (o.T.) geschrieben von Denis am 09. November 2002 12:22:34:
Auch auf die Gefahr hin, mich (wieder einmal) zu wiederholen: Taliban und Al-Kaida-Mitglieder sind KEINE Kriegsgefangenen im Sinne des Völkerrechts, da sie zum Zeitpunkt keine "Kombattanten" gemäss Völkerrecht waren. Juristisch gesehen handelt es sich daher um "Banditen und Franktireure", die keinen Anspruch auf die einem Kriegsgefangenen zustehenden Vergünstigungen haben.
Die Genfer Konventionen sind daher in diesem Zusammenhang irrelevant - massgeblich ist vielmehr die Haager Landkriegsordnung, die ausdrücklich festschreibt, dass "Franktireure und Banditen" dem Völkerrechtlichen Gewohnheitsrecht unterliegen. Dies bedeutet, dass es der Gewahrsamsmacht freisteht, mit solchen Leute nach eigenem Gutdünken zu verfahren und sie, wenn gewünscht, vor ein Kriegsgericht zu stellen, und standrechtlich aburteilen zu lassen.
Als Maximalstrafe kommen für gewöhnlich Erschiessen und Tod durch den Strang in Frage, wobei die Gewährung eines Verfahrens bei offensichtlicher Schuld (Ergreifung im Verlaufe eines Gefechts) zudem noch fakultativ ist.
Da es sich zumindest bei einem Teil der gefangenen Subjekte um Geheimnisträger handeln dürfte, muss dem selbstverständlich nachgegangen, und allenfalls vorhandenes Wissen extrahiert werden. Ich frage mich dabei lediglich, weshalb man die Burschen zu diesem Zweck nach Guantánamo fliegt und dabei Zeit und Geld verliert, wenn man das ganze doch ebensogut vor Ort erledigen könnte...
Persönlich würde ich erkannte Rädelsführer natürlich liquidieren, nachdem sie ausgepackt haben - gewöhnliche Mitläufer hingegen würde ich laufen lassen, wobei ich sie natürlich vorher über ihren völkerrechtlichen Status und dessen Implikationen aufklären würde, auf dass sie diese Gunst auch zu schätzen wissen.
mfG,
Swissman
- Das Problem ist Denis 10.11.2002 10:23 (1)
- Re: Das Problem ist Swissman 10.11.2002 23:47 (0)