@Johannes
Geschrieben von Tawa am 28. September 2002 08:13:00:
Als Antwort auf: Re: off-topic: Ratschläge bzgl. Geschäftstätigkeit Minderjähriger geschrieben von Johannes am 27. September 2002 20:46:25:
Hallo Johannes,
danke für den Einsatz. :-) Ich werd einmal versuchen, die von dir aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
>Ich weiß nicht, wie viele sich hier mit dem Problem auskennen, aber ich setze Dir unten mal einen Link zu einem Spezialforum. Dort sind auf jeden Fall Leute, die sich fachlich auskennen, falls die Tips hier nicht reichen.
Den Link werde ich erst morgen (Sonntag) abarbeiten. Da habe ich mehr Zeit und Muße dafür.
>Was die Frage der Schulden für ein Haus angeht, so ist das der einzige Punkt, bei dem ich Schulden akzeptieren kann, sofern die Rückzahlungen nicht wesentlich über der bisherigen Miete liegen. Denn ob man Miet- oder Rückzahlungsschulden hat, bleibt sich letztlich egal, man muß zahlen. Und wenn man nicht zahlen kann, fliegt man notfalls raus, so oder so.Diesen Punkt sehe ich genauso. Es soll ja noch günstigere Häuser in Problemgebieten (z.B. Altmühltal oder Oberfälzer Wald) geben, so daß sich daraus letztendlich eine geringere monatliche Belastung durch den geringeren Kaufpreis durchsetzen ließe. Schätze allerdings, daß die Gesamtbelastung dann wieder zu Lasten des Zinsaufwandes geht, und sich die Rückzahlungsdauer in die Länge zieht.
Allerdings muß ich gestehen (mag in dieser reinen Informationsphase auch noch entschuldbar sein :-), daß ich beim Vergleich Miete / Kauf in der Kaufversion die Nebenkosten derzeit noch etwas verharmlose. Gut, absolute Zahlen habe ich ja logischerweise auch noch nicht.
>Nun zu Deiner eigentlichen Frage: Ich sehe das Problem darin, daß Kindergeld für die Mehrbelastung gedacht ist, die Ihr durch die Kinder habt. Und so weit ich das weiß, ist Kindergeld daher nicht pfändbar, denn es stellt ja eine Grundversorgung dar. Dies bedeutet, daß niemand die Einnahmen aus Kindergeld als Sicherheit nehmen wird, da dieser Betrag nicht eingetrieben werden kann.Richtig. Allerdings ist nirgends festgeschrieben, wofür das Geld verwendet werden muß. Und mir kann dieses Geld nicht gepfändet werden, weil ich nur "Treuhänder", und nicht "Eigentümer" desselben bin. Ich gehe in meiner "naiven" Denkweise einmal davon aus, daß dieses Geld rechtlich den Kindern als "Eigentümer" zugerechnet werden muß. Folglich könnte es doch eingeschränkt als Einkommen der Kinder gezählt werden, womit diese machen können, was sie wollen (diesen Punkt müßte ich noch im Detail klären).
Ich kann doch im Namen der Kinder durchaus Geschäfte und Verträge abschließen, solange ich meine Kinder dadurch nicht schädige oder kein unnötiges Risiko eingehe. Bei schwerwiegenderen Entscheidungen kann die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes eingeholt werden. Wie heißt es so schön beim §218? Soziale Indikation? Könnte diese "soziale Indikation" nicht auch themenfremd gegenüber Behörden eingesetzt werden, Kindergeld als Sicherheit für den Hauskauf zu genehmigen? Quasi eine Absicherung von höchster Stelle (ausnahme)genehmigt.
>Du hast zwar schon etwas zum Umfeld geschrieben, aber ich habe noch ein paar Zusatzfragen. Zum einen, ob es eine Einzelfirma war, für die Du mit Deinem ganzen Vermögen haftest, oder eine GmbH. Falls GmbH, hast Du dann vielleicht zusätzlich persönlich gehaftet? Speziell geht es mir darum, ob nur Du haftest oder (neben Deiner Mutter) auch Deine Frau?Es handelte sich um eine Einzelfirma für die meine Frau und ich gemeinschaftlich hafteten. Nach der Zahlungsunfähigkeit und Gewerbeabmeldung schlief der Geschäftsbetrieb einfach ein. Keine beschränkte Haftung, kein Konkursverfahren, nichts, was es uns etwas leichter gemacht hätte.
>Du sagst, daß Du Schulden hast, die sich nach menschlichem Ermessen nicht zurückzahlen lassen. Dann nehme ich an, daß Dein Lohn entweder gepfändet ist oder Du freiwillig den pfändbaren Betrag (oder mehr) als Rückzahlung leistest. Zahlt Ihr nur für den Teil, für den Deine Mutter gebürgt hat? Was ist mit den anderen Schulden? (gibt es andere?).
Die Schulden lassen sich insofern nicht zurückzahlen, als daß der Schuldbetrag einfach zu hoch ist. Es handelt sich um ca. 350.000,- DM zzgl. Zinsen, Mahngebühren, Vollstreckungskosten, etc.
Mein Einkommen aus Arbeit beträgt immer nur soviel, wie ich pfändungsfrei bekommen darf. Bei Mehrwert meiner Arbeitsleistung gibt es andere Absprachen: z.B. Zusatzurlaub, Tanken auf Firmenkarte etc. Die Spielchen kennt Ihr ja. Darüber hinausgehende Zahlungen heißen Spesen, Schmutzzulage u.ä.; allesamt unpfändbar. Allerdings machen die dann zahlenmäßig auch nicht sonderlich viel aus.
Unser Haushaltsetat setzt sich zusammen aus: Arbeitseinkommen + Sachleistungen + Kindergeld + zeitweiligem Erziehungsgeld + Wohngeld + Kindergartengeld + Spenden (Verein für Familien in Not). In Zahlen ausgedrückt (bei noch 4 Kindern und dem laufenden zusätzlichen Erziehungsgeld): zur Zeit ca. 5.100,- DM netto (relativ) und pfändungsfrei. Von diesem Geld zahlen wir (freiwillig) nur den Teil zurück, für den meine Mama gebürgt hat. Hinzu kommen Zahlungen (ebenfalls freiwillig) für Schulden, die sich aus Arbeitslosigkeit heraus ergeben hatten. Und zuguterletzt leisten wir gelegentlich auch noch Zahlungen (freiwillig) an ehemaliges Personal, wofür ich auch eine gewaltige moralische Verantwortung empfinde.
>Ich frage das deshalb, denn wenn es andere Schulden gibt, für die Deine Mutter nicht gebürgt hat, so käme dabei durchaus eine Inso in Frage. Daß der Teil, für den Deine Mutter bürgt, weiter gezahlt werden sollte, ist klar, aber das schaffst Du ja jetzt auch irgendwie, obwohl Du nur den pfändungsfreien Betrag hast. Eine Inso kann also Dein Einkommen nicht mehr verringern. Und nachdem Du die EV leisten mußtest, kannst Du auch hier nichts mehr an Kreditwürdigkeit verlieren. Ich würde also die Chancen sehen, über die Inso einen Teil der Schulden zu bereinigen.
Es gibt aus Gewerbetätigkeit genügend andere Schulden als nur jene, für welche meine Mutter gebürgt hatte. Wir haben den Geschäftsbetrieb innerhalb eines Tages von 100% auf 0 heruntergefahren, um weitere Schäden einzugrenzen. Somit ergeben sich Schulden nicht nur gegenüber Banken und Finanzamt, sondern auch gegenüber Autohäusern (-banken), Reparaturwerkstätten, Tankstellen, Personal, Bürobedarf, Auftraggebern (Konventionalstrafen), etc. pp. Die ganze Palette eben, welche für die Aufrechterhaltung eines Speditionsbetriebes eben notwendig ist.
Ein Insolvenzverfahren ist erst möglich, wenn der von Mama verbürgte Teil abbezahlt wurde. Leite ich ein solches Verfahren früher ein, steht die Hypo sofort bei meiner Mama auf der Matte. Beim Insolvenzverfahren kann leider kein Gläubiger per Sondervereinbarung aus dem Verfahren herausgehalten werden. Das Verfahren ist teuer und langwierig. Nicht nur die Kosten für das Verfahren müssen von mir vorgestreckt werden, auch der entsprechend versierte Rechtsanwalt verlangt sein Geld (Forderungsabhängig) im Voraus. Und Schuldnerberatungsstellen sind a)überlaufen (keine Chance, da kurz- und mittelfristig etwas zu erreichen), und b) sind diese inkompetent! Ich habe tagelang mit meinem Rechtsanwalt darüber gestritten, welcher Weg der bessere sei. Und ich muß anmerken, daß er an einem solchen Verfahren nicht einmal indirekt verdienen würde. Außerdem zeigen es die Berichte der Medien täglich, was von den üblichen Schuldnerberatungsstellen in solchen Fällen zu halten ist. Insolvenzverfahren kriegen diese (eben mangels Personal, Zeit und Kompetenz) nicht in ordentliche Bahnen gelenkt. Und wie ich einen Haushaltsplan anlege und Einsparungsmaßnahmen einleite, sollte ich als Kaufmann im Groß- u. Außenhandel und langjähriger Gewerbetreibender (echtes Gewerbe, keine Scheinselbständigkeit etc.) gewiß besser hinbekommen, als solch manche Pfeife der Beratungsstellen. Ich habe genügend Typen von denen kennengelernt.
(Mein Gedanke geht allerdings dann nicht auf, wenn die verbürgten Schulden durch eine Lohnabtretung vorrangig bedient werden, da bei der Inso jeder Gläubiger gleich behandelt wird).Lohnabtretungen habe ich viele erteilt. Um erst einmal Ruhe zu haben... und in dem ruhigen Gewissen, daß eh nichts abzutreten ist.
>Noch eine andere Frage: Gehst Du denn davon aus, daß Du bei einem Einkommen, das nur die Pfändungsgrenze erreicht, die Zahlungen für ein Haus leisten kannst? Ich stelle mir das als schwierig vor.Daß das pfändungsfreie Realeinkommen den pfändungsfreien Teil erheblich überschreiten kann, habe ich ja bereits weiter oben angeführt. Du kannst trotz des oben genannten, relativen hohen, Einkommens keine großen Sprünge machen. Immer wieder kommt irgend etwas Außergewöhnliches auf dich zu, wodurch eine langfristige Planung fast unmöglich gemacht wird. Dann möchtest du der Familie zumindest hin und wieder auch einmal ein Bonbon geben. Und... und... und... .
Nein, sollte sich mein Vorhaben in die Realität umsetzen lassen, dürften wir gewaltig zu knabbern haben. Die vergangenen 4,5 Jahre haben wir versucht, den herkömmlichen Weg zu gehen. Mit welchem Resultat? Allein für Miete und Nebenkosten wenden wir jährlich bis zu 18.000,- DM auf. Ohne dabei etwas zu schaffen. Wir versuchten in diesem Zeitraum immer wieder, ein entsprechendes Haus zur Miete zu finden... Resultat gleich Null. Begründung? Kinder - nein danke. Oder die Miete wieder zu hoch. Oder die Aufforderung: Füllen Sie doch bitte einmal diese freiwillige Selbstauskunft aus...! Keine Chance. Die Folgen und Einwendungen, welche sich aus der Betrachtung des Prophezeiungsforums in Bezug auf eine Mietwohnung/Miethaus heraus ergeben, habe ich jetzt noch garnicht berücksichtigt.
Herzliche Grüße
Ralf (Tawa)>Viele Grüße
>Johannes