Re: off-topic: Ratschläge bzgl. Geschäftstätigkeit Minderjähriger

Geschrieben von Johannes am 27. September 2002 20:46:25:

Als Antwort auf: off-topic: Ratschläge bzgl. Geschäftstätigkeit Minderjähriger geschrieben von Tawa am 27. September 2002 19:45:32:

> Ich weiß, entweder ist Tawa furchtbar mutig, unrettbar verrückt oder einfach
> nur verantwortungslos. :-))


Hallo Tawa,

oder, ganz neutral: Fruchtbar. :-) (ich finde es schön, wenn jemand so viele Kinder hat!).

Ich weiß nicht, wie viele sich hier mit dem Problem auskennen, aber ich setze Dir unten mal einen Link zu einem Spezialforum. Dort sind auf jeden Fall Leute, die sich fachlich auskennen, falls die Tips hier nicht reichen.

Was die Frage der Schulden für ein Haus angeht, so ist das der einzige Punkt, bei dem ich Schulden akzeptieren kann, sofern die Rückzahlungen nicht wesentlich über der bisherigen Miete liegen. Denn ob man Miet- oder Rückzahlungsschulden hat, bleibt sich letztlich egal, man muß zahlen. Und wenn man nicht zahlen kann, fliegt man notfalls raus, so oder so.

Nun zu Deiner eigentlichen Frage: Ich sehe das Problem darin, daß Kindergeld für die Mehrbelastung gedacht ist, die Ihr durch die Kinder habt. Und so weit ich das weiß, ist Kindergeld daher nicht pfändbar, denn es stellt ja eine Grundversorgung dar. Dies bedeutet, daß niemand die Einnahmen aus Kindergeld als Sicherheit nehmen wird, da dieser Betrag nicht eingetrieben werden kann.

Du hast zwar schon etwas zum Umfeld geschrieben, aber ich habe noch ein paar Zusatzfragen. Zum einen, ob es eine Einzelfirma war, für die Du mit Deinem ganzen Vermögen haftest, oder eine GmbH. Falls GmbH, hast Du dann vielleicht zusätzlich persönlich gehaftet? Speziell geht es mir darum, ob nur Du haftest oder (neben Deiner Mutter) auch Deine Frau?

Du sagst, daß Du Schulden hast, die sich nach menschlichem Ermessen nicht zurückzahlen lassen. Dann nehme ich an, daß Dein Lohn entweder gepfändet ist oder Du freiwillig den pfändbaren Betrag (oder mehr) als Rückzahlung leistest. Zahlt Ihr nur für den Teil, für den Deine Mutter gebürgt hat? Was ist mit den anderen Schulden? (gibt es andere?).

Ich frage das deshalb, denn wenn es andere Schulden gibt, für die Deine Mutter nicht gebürgt hat, so käme dabei durchaus eine Inso in Frage. Daß der Teil, für den Deine Mutter bürgt, weiter gezahlt werden sollte, ist klar, aber das schaffst Du ja jetzt auch irgendwie, obwohl Du nur den pfändungsfreien Betrag hast. Eine Inso kann also Dein Einkommen nicht mehr verringern. Und nachdem Du die EV leisten mußtest, kannst Du auch hier nichts mehr an Kreditwürdigkeit verlieren. Ich würde also die Chancen sehen, über die Inso einen Teil der Schulden zu bereinigen. (Mein Gedanke geht allerdings dann nicht auf, wenn die verbürgten Schulden durch eine Lohnabtretung vorrangig bedient werden, da bei der Inso jeder Gläubiger gleich behandelt wird).

Noch eine andere Frage: Gehst Du denn davon aus, daß Du bei einem Einkommen, das nur die Pfändungsgrenze erreicht, die Zahlungen für ein Haus leisten kannst? Ich stelle mir das als schwierig vor.

Viele Grüße

Johannes



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