Re: Die demokratische Falle

Geschrieben von Salim am 30. August 2002 23:59:27:

Als Antwort auf: Re: Die demokratische Falle geschrieben von Apollo am 30. August 2002 23:06:24:

Grüß Gott

Bevor ich mit dir über andere Feinheiten jenes von mir so geliebte Willensbildungsmodells näher sprechen kann und die besonderen Vorteile, die es für das Gemeinwesen hat, sollten wir in diesem zentralen Punkt, was es nämlich heißen kann, eine Entscheidung zu treffen und Verantwortung zu haben, versuchen, Einvernehemen herzustellen.

Zunächst einmal sollte klar sein, daß die Monarchie gegenüber der Demokratie auch große Vorteile hat, drückt der weltweit bekannte Staatsrechtler Theodor Eschenburg, obwohl glühender Demokrat, mit folgenden Worten aus:

"Die Erbmonarchie macht den Machtkampf an der Spitze überflüssig. Dank der Erblichkeit werden im Prinzip alle Interessenkämpfe, Meinungsverschiedenheiten und Urteilszweifel bei der für den Staat grundlegenden Entscheidung der Nachfolge des Herrschers ausgeschlossen. Dadurch, daß dessen Nachfolge schon feststeht, bevor dieser stirbt, soll die Ausschaltung von Streit und Wirren gewährleistet werden. Insofern ist die erbliche Herrschaft auch eine innerstaatliche Friedensregelung." (S. 154)

"Der Monarch übt im Grundsatz seine Herrschaft vom Tode seines Vorgängers bis zum eigenen Tode aus. Wie er nicht durch menschliche Willenskundgebung bestellt ist, so kann er durch eine solche auch nicht abberufen werden. Er kann in seiner Herrschaft auf Lebenszeit langfristig und weitschauend disponieren, ja über seinen Tod hinaus, weil er sie an seine Nachkommen vererbt, während der auf Frist Bestellte nur im Zeitraum seiner Herrschaftstätigkeit denkt. Der nicht bestellte, sondern geborene Herrscher ist auf Werbung nicht angewiesen, weil er durch die Lebenslänglichkeit der Herrschaft von der Gunst und Ungungst der Beherrschten unabhängig ist. Die Sicherheit, Kontinuität und weitsichtige Planung der Staatsführung kann dadurch ebenso gewährleistet sein, wie der Schutz gegen Machtmißbrauch fehlt. Er hat gegenüber niemandem eine Rechenschaftspflicht und ist frei von aller Kontrolle. Er kann sich Gott und seinem Gewissen gegenüber verantwortlich fühlen, aber Glauben und Gewissen sind nicht meßbar. Er kann unabhängig von Gruppen- und Standesinteressen über diesen stehen und Streitigkeiten als neutrale, uninteressierte Macht (pouvoir neutre) entscheiden. Der nicht gemachte, sondern geborene Gebieter ist auf keine Gunst angewiesen, braucht Ungunst nicht zu fürchten. Er wird dadurch in die Lage versetzt, gerecht zu entscheiden, ohne Rücksicht auf Interessen der Stärkeren, die sich nicht mit dem Gesamtwohl decken, oder auf Interessen der Mehrheit, welche dieser kurzfristig Vorteile bringen, aber der Gemeinschaft auf die Dauer von Nachteil sein könnten. Vor allem Bodin stützt seine Lehre auf diese Behauptung." (S. 155)
(aus: Theodor Eschenburg, Staat und Gesellschaft in Deutschland, München 1965)

Wassalam,
Salim




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