Re: MASSAKER die 2te

Geschrieben von Swissman am 20. Juni 2002 13:54:56:

Als Antwort auf: MASSAKER die 2te geschrieben von peacemaker2002 am 20. Juni 2002 01:19:27:

Zwei Dinge: Erstens verdient die Quelle (World Socialist Web Site) das Prädikat dubios. Zweitens: Selbst wenn dies alles den Tatsachen entsprechen sollte, hat dennoch KEIN Verbrechen im Sinne des Kriegsvölkerrechts stattgefunden - Die Taliban-Kämpfer, ich muss das immer wieder betonen, erfüllten die Bedingungen des Kombattantenstatus' nicht, ergo geniessen sie im Falle ihrer Ergreifung auch nicht die Vergünstigungen eines Kriegsgefangenen. Als Franktireure gilt für sie vielmehr das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht, d. h. in diesem Fall, dass sie der Gnade oder Ungnade des Siegers vollkommen ausgeliefert sind! Der Sieger ist insbesondere auch dann völkerrechtlich gedeckt, wenn er Franktireure an Ort und Stelle liquidiert.

In Anbetracht der Verbrechen des Talibanregimes müsste ich lügen, wenn ich jetzt behaupten würde, dass mir das Schicksal dieser Leute schlaflose Nächte bereiten würde - die Taliban wussten, worauf sie sich einliessen, und trotzdem meldeten sie sich allesamt freiwillig.

Zum Schluss vielleicht noch dies: Mazar e-Sharif fällt in die Zuständigkeit von Ahmed Dostum - Dostum war bis kurz vor dem Zusamenbruch des Regimes ein linientreuer Kommunist. Die PDS wird doch nicht etwa nachtragend sein... Zumal sie ja angeblich selbst auch nicht mehr kommunistisch ist (wer's glaubt)

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