Begründung deinerseits „Es wurde nicht vertrieben" (AHA!)

Geschrieben von Flavius Batavus am 12. Juni 2002 11:19:40:

Als Antwort auf: Begründung gefordert !! geschrieben von franke43 am 12. Juni 2002 07:30:43:

>>
>>>Welcher Zustand ist da schon der "ursprüngliche", von dem aus
>>>der völkerrechtliche Zustand zu definieren wäre ?
>>
>>Der von vor 1945. Vertreibungen sind Völkerrechtswidrig, daß sagt sogar die UNO.
>>Gruß tashi
>Hallo
>Warum soll ausgerechnet der Zustand direkt vor 1945 der
>völkerrechtlich verbindliche sein ? Und nicht z.B. der
>Zustand vor 1648, oder zwischen 1410 und ca. 1600, oder
>der vor 1410 ? Vertreibungen sind völkerrechtswidrig,
>aber man kann die Leute ja auch in den neuen Staat
>integrieren. Ausserdem fand in Ostpreussen keine
>Vertreibung im eigentlichen Sinn statt, sondern eine
>mehr oder weniger panikartige Flucht vor dem vorrückenden
>Kriegsgegner. Dass diese Flucht angesichts des Verhaltens
>der vorrückenden Feindestruppen ratsam war, das ist
>wieder eine andere Geschichte, aber das ist allgemein
>bekannt, dass im Krieg nicht immer korrekt gehandelt
>wird (auf keiner Seite). Mir ist bekannt, wie Königsberg
>belagert und bombardiert wurde. Die Russen warfen
>Flugblätter ab, auf denen stand:
>"Ob ihr weint, ob ihr lacht,
>wir kommen jede zweite Nacht"
>Und genau so war es auch. C´est la guerre.
>Gruss
>Franke 43


Das Problem ist: es wurde vertrieben. Es blieben auch einige zurück! (vor allem in Masuren und im Memelland)
Es ist nicht bloss Krieg, Franke. Lies bitte mal das Schwarzbuch der Vertreibung oder besuche den Deutschen Osten (Vertreibungsgeschichte und gegenwärtige Zustände" .

FB


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