Begründung gefordert !!

Geschrieben von franke43 am 12. Juni 2002 07:30:43:

Als Antwort auf: Re: Geschichtliche Quellenlage ?? geschrieben von Tashi Lhunpo am 11. Juni 2002 15:55:46:

>
>>Welcher Zustand ist da schon der "ursprüngliche", von dem aus
>>der völkerrechtliche Zustand zu definieren wäre ?
>
>Der von vor 1945. Vertreibungen sind Völkerrechtswidrig, daß sagt sogar die UNO.
>Gruß tashi

Hallo

Warum soll ausgerechnet der Zustand direkt vor 1945 der
völkerrechtlich verbindliche sein ? Und nicht z.B. der
Zustand vor 1648, oder zwischen 1410 und ca. 1600, oder
der vor 1410 ? Vertreibungen sind völkerrechtswidrig,
aber man kann die Leute ja auch in den neuen Staat
integrieren. Ausserdem fand in Ostpreussen keine
Vertreibung im eigentlichen Sinn statt, sondern eine
mehr oder weniger panikartige Flucht vor dem vorrückenden
Kriegsgegner. Dass diese Flucht angesichts des Verhaltens
der vorrückenden Feindestruppen ratsam war, das ist
wieder eine andere Geschichte, aber das ist allgemein
bekannt, dass im Krieg nicht immer korrekt gehandelt
wird (auf keiner Seite). Mir ist bekannt, wie Königsberg
belagert und bombardiert wurde. Die Russen warfen
Flugblätter ab, auf denen stand:

"Ob ihr weint, ob ihr lacht,
wir kommen jede zweite Nacht"

Und genau so war es auch. C´est la guerre.

Gruss

Franke 43



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