Unruhen, Chaos, Gesetzesgültigkeit und andere juristische Fragen

Geschrieben von Badland Warrior am 24. Mai 2002 15:15:13:

Quaestias iuridici facti...

Hallo, Leute!

Mal an diejenigen, welche sich mit Völkerrecht, Gesetzen allgemein etc. auskennen:

Wie wird die juristische Wertung bezüglich der Begriffe

Unruhen

Ausnahmezustand

Bürgerkrieg

vorgenommen?

Ab wann gilt ein Aufstand als solcher? Welche Maßnahmen sind vorgesehen?

Ab wann gilt ein System als zusammengebrochen? Gelten Gesetze nur solange, wie ein Staatengebilde existiert, oder auch, wenn dieses zusammengebrochen ist? Gibt es in der BRD Gesetze für den Fall des Ausnahmezustands, und wenn ja, welche. Ab wann gilt der Ausnahmezustand?
Hören mit dem offiziellen Zusammenbrechen eines Systems auch die Gesetze auf, Gültigkeit zu besitzen? Oder erst dann, wenn nach dem Chaos neue erlassen werden? Ab wann wird eine Gruppe oder eine Person als "aufständisch" deklariert?
Inwieweit gibt es Notstandsgesetze und ab wann treten sie in Kraft?
Inwiefern hätten oder haben Polizei, Bundesgrenzschutz oder Armee (Heer, Marine, Luftwaffe) besondere Befugnisse oder würden gegen die Bevölkerung eingesetzt? Ist es denkbar, daß Teile der Exekutive sich auf die Seite des Volkes schlügen oder "Freikorps" bildeten? Inwieweit gelten da noch Gesetze aus dem Dritten Reich, der Weimarer Republik oder dem Kaiserreich?

Ich denke da, um Parallelen zu ziehen, an die Zeit, als das Kaiserreich aufhörte, zu existieren, die Weimarer Republik aber noch nicht wirklich existierte (Erschießungen durch Freikorps, Rote Ruhrarmee...). Auch denke ich an Zeiten des Chaos durch einen Wirtschaftscrash und Seuchen.

Badland Warrior




Antworten: