Unruhen in Deutschland - Ursache und Folgen?
Geschrieben von mica am 16. April 2002 14:18:17:
Grüß`euch,
gestern Abend wollte ich schon auf einen Beitrag antworten, dewr in etwa obiges Thema beinhaltet, es ging unter anderem um die Frage der Entschädigung an Investoren, im Falle von Unruhen, Streiks etc., die vom Staat zu leisten wären, was ja wieder auf dem Rücken der Bürger finanziert wird.
Folgend ein kleiner Auszug aus dem MAI(Multilateralen Investitionsabkommen) mit dem "Sozial"staaten gründlich an die Kandare genommen werden können. Ein soveräner Staat müsste hierin mit einem Unternehmen einen Vertrag abschließen, worin er sich verpflichtet für ev. Schäden die dem Investor erwachsen, aufzukommen.
Die Unterzeichnumng dieses Abkommens sollte im Mai über die Bühne gehen, wird aber (hoffentlich) verschoben.
>>Weil "...die Nationalstaaten das Abkommen freiwillig unterzeichnen, wäre es wirklich eine unbeantwortbare Frage, wieso sie das tun sollten, wenn es für sie gleichbedeutend mit Souveränitäts- und Kontrollverlust wäre. Wenn man einen genaueren Blick auf das Abkommen wirft, wird jedoch klar, daß der Nationalstaat darin zwar sein Gesicht verändert, nicht aber seine Macht verliert: Das MAI soll für alle Bereiche gelten außer für diejenigen, die für die nationale Sicherheit von Bedeutung sind. Der gesamte Bereich von Justiz, Militär und Polizei bleibt also fest in nationaler Hand, das Gewaltmonopol des Staates wird nicht angetastet. Weiter verpflichten sich die Staaten, ausländischen Investoren Schadensersatz bei Profitverlusten durch Krieg, bewaffnete Konflikte, Ausnahmezustand, Revolution, Aufstand oder bürgerliche Unruhen zu bezahlen (Artikel IV.3). Dies bedeutet, daß ein Staat, der das MAI- Abkommen unterzeichnet hat, gegen jegliche Art sozialer Unruhen verschärft vorgehen wird.Das MAI schafft dem Staat den nötigen Sachzwang, um repressives Vorgehen gegen soziale Proteste und Bewegungen als notwendig zu rechtfertigen. Natürlich verliert er durch das MAI seine wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Steuerungsmechanismen und Gestaltungsmöglichkeiten. Aber wenn man zum Beispiel Gerhard Schröder einmal zuhört, hat man dann noch den Eindruck, die Politik des 21. Jahrhunderts wolle in irgendeinem Bereich steuern bzw. gestalten? ..."
Dieser Leserbrief, entnommen dem MAI-Spezial der TAZ, von Ulrike Bär, Mitglied der Berliner MAI-AG und Referentin für Internationalismus der Humboldt-Universität, gibt einen deutlichen Einblick in die Natur des geplanten Vertragswerkes. Das das keine Spinnerei oder Übertreibung ist zeigt der folgende Auszug aus dem geplanten Vertrag:
IV. Investitionsschutz
3.SCHUTZ VOR UNRUHEN3.1. Ein Investor eines Vertragspartners, der in Verbindung mit seinen Investitionen im Staatsgebiet eines anderen Vertragspartner Verluste erlitten hat, die auf Krieg oder anderen bewaffneten Konflikt, Ausnahmezustand, Revolution, Aufstand, bürgerliche Unruhen, oder jeden anderen ähnlichen Vorfall im Staatsgebiet des letzteren Vertragspartners zurückzuführen sind, darf vom letzteren Vertragspartner in Bezug auf Wiederherstellung, Unantastbarkeit, Entschädigung oder jede andere Form der Vereinbarung nicht weniger günstig behandelt werden als die eigenen Investoren oder Investoren jedes anderen dritten Staates, je nachdem welches günstiger für den Investor ist.
3.2. Ohne Einschränkung von Artikel 3.1. muß ein Investor eines Vertragspartners, der in einer der in diesem Abschnitt bezeichneten Situationen einen Gebietsverlust im Staatsgebiet eines anderen Vertragspartners erleidet, durch
(a) Wiederaneignung seiner Investitionen oder Teilen davon durch die Behörden oder Vollzugskräfte des letzteren Vertragspartners
(b) Zerstörung seiner Investitionen oder Teilen davon durch die Behörden oder Vollzugskräfte des letzteren Vertragspartners, die nicht aufgrund der Situation nötig war,muß von letzterem Vertragspartner Rückgabe oder Entschädigung erhalten, die in jedem Fall unverzüglich, angemessen, effektiv und, im Falle der Entschädigung, in Übereinstimmung mit den Artikeln 2.1. und 2.5 zu erfolgen hat.
Ein Beispiel wäre eine Demo gegen was auch immer. Da sie den Straßenverkehr behindert und deshalb Geschäftsleute und Lkws ihre Ziele später erreichen, können ausländische Investoren, auch deutsche im Ausland, den Staat, der im Vertrag Vertragspartner heißt, auf Schadensersatz aufgrund des ihnen entgangen Profits verklagen. Das hört sich an den Haaren herbeigezogen an und ist dennoch keine undenkbare Situation, besonders wenn mensch bedenkt, daß friedliche, niedergeknüppelte Demos auch in unserem Land nichts unbekanntes sind. Dieser Vertrag gibt den Regierungen nicht das Recht, aber die Legitimation, bestehendes Recht in diesem Sinne abzuändern. Eine Demo ist jetzt nicht nur unbequem sondern auch ein Rechtsbruch im Sinne eines international geltenden Vertages.<<
>>Bezeichnend für unsere industrialisierte "Wohlstandswelt" ist, das international geltende Verträge, die so tiefgreifende Veränderungen in den Rechten der Staaten der Welt vorsehen, nicht das Wohl der Menschen im Auge haben. Der Vertrag enthält keinen Paragraphen mit dem Namen "Soziales", Österreichs Vorschlag in diese Richtung wurde nicht einmal in Erwägung gezogen. Das ist auch kein großes Wunder, wenn mensch bedenkt, wie die soziale Wirklichkeit in den meisten Staaten der Welt aussehen. In der sogenannten Dritten Welt werden die Menschen sehr viel offensichtlicher ausgebeutet als in der sogenannten demokratischen Ersten Welt. Die ManagerInnen der multinationalen, bald supranationalen Konzernen wollen keine schöne Zukunft, sie wollen eine profitbringende Zukunft.<<
Tatsache, meine Lieben! Dies schweift jetzt zwar in die Politik ab, hat aber Null mit Verschwörungstheorie zu tun; mit dem Forumsthema insofern, als hier der Aspekt der sozialen Unruhen angesprochen wird.
Liebe Grüße
mica
- Das Tier und die Unruhen Fredrik 16.4.2002 17:49 (1)
- Re: Das Tier und die Unruhen mica 16.4.2002 18:47 (0)