Re: Interessante Themen, weil sie uns betreffen

Geschrieben von Hubert am 24. November 2005 10:09:34:

Als Antwort auf: Interessante Themen, weil sie uns betreffen geschrieben von franke43 am 24. November 2005 09:49:33:

Bei der näheren Betrachtung der beiden Gerichte ist mir doch
tatsächlich die Frage gekommen:
Wenn man sein Urteil schon in der Stunde seines Todes
empfängt, warum muss man dann nochmal beim letzten oder
jüngsten Gericht antreten, und was wird dann noch abgeurteilt,
was nicht beim persönlichen ersten Gericht bereits erledigt
wäre ("Deus locutus - causa finita") ?

Hallo Frank,

wenn sich im Tod die Seele des Menschen vom Leibe trennt, folgt unmittelbar darauf das persönliche Gericht. Das persönliche Gericht ist also ein Moment der unmittelbaren Vergeltung. In diesem Gericht legt der Mensch vor Gott Rechenschaft ab über sein Leben. Dabei wird ihm klar bewußt, wofür er sich in seinem Leben entschieden hat – für ein ewiges Leben mit dem dreifaltigen Gott, der die Liebe ist, oder für die Selbstisolation in der Gottferne, der ewigen Verdammnis. Der Richterspruch Gottes über das Leben des Menschen ist auf jeden Fall endgültig. Außer diesem besonderen, persönlichen Gericht, dessen Zeitpunkt wir ganz genau kennen – es ist nämlich der Zeitpunkt unseres Todes –, gibt es noch ein sogenanntes Letztes Gericht, dessen Zeitpunkt wir nicht kennen. Dieses Letzte Gericht wird bei der "Wiederkunft Christi in Herrlichkeit" stattfinden. In diesem Letzten Gericht wird das endgültige Wort über die ganze Geschichte gesprochen werden, und es werden auch die Richtersprüche der einzelnen persönlichen Gerichte bestätigt werden. Aus "göttlicher Perspektive" wird natürlich nur einmal gerichtet - aus menschlicher Perspektive zweimal.

Herzliche Grüße,
Hubert


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