Re: Danke

Geschrieben von Hubert am 28. Oktober 2005 13:09:38:

Als Antwort auf: Danke geschrieben von franke43 am 28. Oktober 2005 12:41:52:

Hallo Frank,

Wenn auch der Lutheraner katholisch ist, weshalb ist
er dann (passendes Alter vorausgesetzt) von der
Eucharistie ausgeschlossen ? Ich nehme mal an weil
er das Bussakrament nicht praktizieren kann und
deshalb seine Sünden nicht vergeben werden können,
oder ? Was bedeutet, dass die kollektive Sünden-
vergebung, die der protestantische Pfarrer im
Gottesdienst ausspricht - ungültig wäre, weil er
nicht dem Petrusamt untersteht und die Vollmaxcht
zur Sündenvergebung an Petrus verliehen wurde.

„So spricht der Herr: Nur wer sündigt, soll sterben. Ein Sohn soll nicht die Schuld seines Vaters tragen und ein Vater nicht die Schuld seines Sohnes. Die Gerechtigkeit kommt nur dem Gerechten zugute, und die Schuld lastet nur auf dem Schulden.“ (Ez 18,20)

Gott will, daß der Sünder umkehrt und so am Leben bleibt, aber dies erfordert das Mitwirken des Sünders durch Reue und Buße. „Die Sünde im wahren und eigentlichen Sinne ist immer ein Akt der Person, weil sie ein Akt der Freiheit des einzelnen Menschen ist, nicht eigentlich einer Gruppe oder einer Gemeinschaft“, sagt Johannes Paul II (Apostolisches Schreiben Reconciliatio et Paenitentia, 2.12.1984, 16.)

Ein Mensch kann von äußeren Einflüssen getrieben sein, Neigungen, Belastungen und Gewohnheiten unterworfen sein, die seine Freiheit und damit seine Verantwortung und Schuld vermindern. „Aber es ist eine Glaubenswahrheit, von Erfahrung und Verstand bestätigt, daß die menschliche Person frei ist. Man darf diese Wahrheit nicht übersehen und die Sünde der einzelnen nicht auf äußere Wirklichkeiten – auf Strukturen und Systeme oder auf die anderen Menschen – abwälzen. Das würde vor allem bedeuten, die Würde und die Freiheit der Person zu zerstören, die sich – wenn auch nur negativ und in entstellter Weise – auch in der Verantwortung für die begangene Sünde zeigen. Darum gibt es im Menschen nichts, was so persönlich und unübertragbar ist wie das Verdienst aus der Tugend oder die Verantwortung für die Schuld.“ (ebd.)

So wie Schuld und Sünde niemals kollektiv sein können, sondern immer nur an die einzelne Person gebunden sind, so kann die Schuld des einzelnen Sünders NUR in der PERSÖNLICHEN Ohrenbeichte bei einem Priester vergeben werden. Für die Ausnahme der „Generalabsolution“ gelten ganz bestimmte Auflagen, wie du weißt. Beispiel: An Bord eines mit Sicherheit abstürzenden Flugzeugs befindet sich ein katholischer Priester. Bis zum zu erwartenden Crash verbleibt nur noch wenig Zeit. Dann kann der Priester sämtliche Passagiere absolvieren, ohne im Einzelfall die Beichte abgenommen zu haben.

Herzliche Grüße,
Hubert



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