Re: Verfassungsgericht kippt Gesetz über den EU-Haftbefehl
Geschrieben von Hans am 19. Juli 2005 21:55:15:
Als Antwort auf: Verfassungsgericht kippt Gesetz über den EU-Haftbefehl geschrieben von Johannes am 18. Juli 2005 11:32:57:
Hallo Johannes,
"Beispiel (ausgedacht, aber realistisch): Wir können hier nach Belieben über die Verbrechen reden, die während der Vertreibung geschahen, und wir können darüber schimpfen, daß diese Verbrechen durch die Benesch-Dekrete, die auch heute noch gelten und so die Täter schützen, straffrei gestellt wurden. Hier können wir deutliche Worte dafür finden. Aber könnten wir das auch in der Tschechei? Oder wäre das vielleicht schon Volksverhetzung? "In der Türkei steht die Behauptung, es habe einen Völkermord an den Armeniern
gegeben, unter Strafe. Stell dir mal vor die Türkei wird jetzt EU Mitglied und
du behauptest öffentlich die Türken hätten Armenier massakriert .....Ich befürchte jedoch die EU-Bürokraten samt ihren Helfershelfern in D
bringen ihr Ermächtigungsgesetz zur Verfolgung Mißliebiger doch noch durch.
Als EU-Bürger biste dann quasi vogelfrei.Viele Grüße
Hans