Re: Wehrpflicht bis 60 im Spannungsfall?

Geschrieben von Johannes am 02. April 2005 17:35:44:

Als Antwort auf: Wehrpflicht bis 60 im Spannungsfall? geschrieben von Hybris am 02. April 2005 17:24:11:

> Bisher war eine Wehrpflicht der Reservisten bis zum 60. Lebensjahr nur im
> »Verteidigungsfall« vorgesehen. Jetzt gilt das also auch für den »Spannungs-
> fall«.
> Aha, passt doch prima zu den Meldungen bzgl. "Bevorratung". Kann diese Mel-
> dung jemand bestätigen?

Hallo Hybris,

ja, die Meldung ist richtig, siehe auch den Thread hier:

http://f23.parsimony.net/forum53379/messages/141609.htm

Einschränkung: Die Einberufungsmöglichkeit bis 60 Jahre gilt nicht für alle, sondern bezieht sich nur auf Berufssoldaten, die sich für mindestens 2 Jahre verpflichtet hatten und die einen Offiziersdienstgrad haben.

Mich wundert ebenfalls, daß die Meldung weitgehend untergegangen ist. Denn es geht ja nicht nur um die längere Einberufungsmöglichkeit, sondern manches, was früher nur im Verteidigungsfall möglich, ist jetzt bereits im Spannungsfall möglich war - und genau der wurde nach dem WTC-Anschlag von der Nato ausgerufen und meines Wissens nach nie zurückgenommen.

Gruß

Johannes

P.S.: Kommst Du am 14. April zum Stammtisch?


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