Wehrpflicht bis 60 im Spannungsfall?
Geschrieben von Hybris am 02. April 2005 17:24:11:
Als Antwort auf: NACHRICHTEN (Samstag, 02.04.2005) (owT) geschrieben von YingYang am 02. April 2005 00:19:01:
Am 19. Februar erschien in manchen Tageszeitungen eine kleine 11-Zeilen-Meldung, die nicht nur jeden Reservisten der Bundeswehr elektrisieren sollte:
Still, unbeachtet und ohne Echo beschloß der Bundestag, daß die Reservisten der Bundeswehr im sogenannten »Spannungsfall« bis zum Alter von 60 Jahren einberufen werden können.
Bisher war eine Wehrpflicht der Reservisten bis zum 60. Lebensjahr nur im »Verteidigungsfall« vorgesehen. Jetzt gilt das also auch für den »Spannungsfall«.
Aha, passt doch prima zu den Meldungen bzgl. "Bevorratung". Kann diese Meldung jemand bestätigen?
Gruß Hybris
- Re: Wehrpflicht bis 60 im Spannungsfall? Johannes 02.4.2005 17:35 (3)