Ausweitung von DNS-Tests geplant

Geschrieben von IT Oma am 13. März 2005 20:10:32:

Als Antwort auf: +++NACHRICHTEN 13.3.2005+++ (owT) geschrieben von YingYang am 13. März 2005 11:41:05:

Künftig soll sowohl bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und Sexualstraftaten als auch bei jeder Wiederholungstat eine DNS-Probe genommen werden können. Die Ausdehnung auch auf Bagatelledelikte steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass zu erwarten sei, dass ein Delinquent künftig Straftaten von "nicht nur geringfügiger Bedeutung" begehen könnte.

Wehe, wenn Du zum zweiten Mal mit rauchgeröteten Augen erwischt wirst - da ist selbstverständlich zu erwarten, daß Du beim nächsten Mal mit Taschen voller H auftauchst, und natürlich muß man Dir da präventiv eine DNS-Probe abnehmen. Macht das Leben für die staatlichen Angestellten auch viel leichter, denn sie können Dir dann in Zukunft jede Kippe genau zuordnen....

Gruß
ITOma (mit klaren Augen *g*)



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