"Moral" definiert die Haager Landkriegsordnung
Geschrieben von Der Berliner am 25. November 2004 19:27:25:
Als Antwort auf: Nüchterne Beurteilung politischer Ereignisse im Abgleich mit den Schauungen geschrieben von BBouvier am 25. November 2004 17:42:21:
Hallo BB,
nun, erfreulicherweise gibt es die Haager Landkriegsordnung von 1899, die von allen Kombattanten des WK1 unterzeichnet und für diese gültig war und ist.
Dieser unbestrittene aber von den Allierten in WK2 regelmäßig mißachtete Vertrag ist im wesentlichen der Maßstab für das, was zwischen Staaten insbesondere im Falle des Krieges "moralisch" ist.
Täglich treten die USA im Irak, die Israelis in Palestina und die Russen in Tschechenien diesen Vertrag mit Füßen!
Im übrigen verbietet er auch Gebietsdiebstahl, Demontage, Plünderungen etc. der Sieger gegen den Besiegten, etwas was alle deutschen Poilitker meiner Meinung nach meineidig macht in Bezug auf das Wohl des deutschen Volkes (womit ich natürlich nicht der Schaffung neues Unrechts das Wort rede).
Der Berliner
>
>(gehört nicht zu obigem Faden,
>ich möchte nur keinen neuen beginnen)
>In unserem Forum werden täglich alle
>möglichen Ereignisse zur Kenntnis gegeben und analysiert.
>Einige sind politischer Natur,
>gehören dennoch durchaus in unser
>„Proph-Forum“.
>Weil sie Auswirkungen auf die Zukunft haben.
>Dazu folgende Gedanken:
>Massnahmen von Staaten sind nicht an der Elle
>von „Moral“ zu messen.
>Sie sollten jedoch legalistisch
>und insofern „moralisch“ sein.
>Staaten handeln aber stets aus wohlverstandenem
>Eigeninteresse heraus, so dass das nicht immer(!) gegeben ist.
>Und nun gilt es zu unterscheiden:
>Manche Massnahmen mögen legal sein, mir(!)
>jedoch subjektiv unangenehm, da davon negativ tangiert.
>Andere mögen „unmoralisch“ sein,
>jedoch aus Sicht des handelnden Staates zwingend erforderlich,
>und mir auch durchaus willkommen.
>Durchaus töricht wäre es nur,
>aus subjektiver Abneigung gegenüber einem bestimmten Staat
>oder einem bestimmten Staatsmann,
>alle dessen Handlungen pauschal zu verurteilen.
>Jedoch scheint es mir nachvollziehbar zu sein,
>Handlungen, die mir oder meinem Volk zum Nachteil gereichen,
>und die von einem bestimmten Staat oder Staatsmann getätigt werden,
>als unangenehm zu empfinden.
>Was auf diesen Staat oder Staatsmann sicherlich zurückfärbt.
>Aber nicht objektiv sein kann.
>Stellte ich bei einem (gedachten) Staat fest,
>dass dieser über Jahrzehnte/Jahrhunderte hinweg
>dessen Handlungen überwiegend nicht legalistisch sind
>und das Völkerrecht immer wieder massiv verletzten,
>dann ginge ich zu diesem jedoch auf Distanz.
>Ich traute ihm auch künftig alles mögliche an Verwerflichem zu.
>Darunter habe ich seinerzeit die SU gerechnet,
>die jedoch nicht mehr existiert.
>Ein Fehlschluss wäre es jedoch wohl,
>aus der Ablehnung der Handlungen eines
>Staates zu folgern, die seines Konkurenten
>seien seien nun legalistisch, moralisch
>und zu stets begrüssen.
>BB