Re: @ "DaveRave" (völlig off Topic)

Geschrieben von Swissman am 10. November 2004 01:46:09:

Als Antwort auf: Re: @ "DaveRave" (völlig off Topic) geschrieben von JeFra am 09. November 2004 16:20:39:

Hallo JeFra,

>Generell muß sich swissman wohl sagen lassen, daß ihm sein jüdischer Großvater nicht allzuviel nützen wird. Ob er heute mit der NS-Keule angegriffen wird, hängt wohl eher von seinem Verhalten ab als davon, wie seine Vorfahren mit dem dritten Reich zurechtgekommen sind.

Sie haben insofern recht, als davon keine prophylaktische Wirkung ausgeht, die den Gebrauch der "Auschwitzkeule" von vornherein verunmöglichen würde - zumal ich nicht zu denen gehören, die dauernd herumflennen, wie arme Kerle sie doch seien, damit es auch sicher jeder mitbekommt.

Die "Auschwitzkeule" wird nunmal von linker Seite bevorzugt als Totschlagargument eingesetzt, das nicht bewiesen werden muss und gegen das es kein Gegenmittel gibt: Die Tatsache, dass jemand als "Antisemit", "Faschist" u. ä. bezeichnet wird, ist faktisch (nach Ansicht der politisch korrekten Gutmenschen) Beweis genug.

In meinem speziellen Fall hat es sich ergeben, dass meine Biographie es mir ermöglicht, mit selber Münze zurückzuzahlen: Der Hinweis auf meinen Grossvater ist ein hochwirksames Mittel, um die gegen mich gerichtete "Auschwitzkeule" zu zerbrechen und denjenigen, der sie angewendet hat, unter seinen politisch korrekten Gesinnungsgenossen zu blamieren. Es mag schon sein, dass dies nicht sehr sportlich ist, aber dasselbe trifft doch auf die Gegenseit in noch weit höherem Ausmass zu. Ich sehe daher partout nicht ein, warum ich von der Möglichkeit, die mir das Schicksal hier eröffnet hat, keinen Gebrauch machen sollte. - Zumal die Methoit, die mir das Schicksal hier eröffnet hat, keinen Gebrauch machen sollte. - Zumal die Methode in der Praxis funktioniert.

>Generell schulden uns Leute, die mehrfach das Prophezeiungsforum als «braun» titulieren, eine Erklärung, was genau sie darunter verstehen

Dem möchte ich mich vorbehaltlos anschliessen.

>Ich interpretiere bestimmte Äußerungen von swissman zur Abtreibungsfrage so, daß der das juristische Rückwirkungsverbot für Gesetze in diesem Fall nicht beachten und die Schuldigen irgendwann aburteilen will.

Das ist gar nicht notwendig (obwohl ich natürlich nötigenfalls auch davor nicht zurückschrecken würde) - Es genügt im Grunde vollauf, wenn man das Oberste Gericht (durch sanften Druck, bzw. Ersatz von Richtern, die sich als ungeeignet erwiesen haben) dazu bringt, die Definition der "natürlichen Person" dahingehend umzuinterpretieren, dass diese nicht durch die Geburt, sondern durch bereits bei der Zeugung entsteht.

In der Schweizer Rechtsordnung würde sich hierzu ein Verweis auf das Erbrecht anbieten: Ein ungeborenes Kind ist nämlich nach jetzt herrschender Lehrmeinung noch keine Person im juristischen Sinn (dies wird es erst durch die Geburt) - trotzdem ist es aber laut Erbrecht bereits voll erbberechtigt, falls es (in der Zukunft!) geboren wird und lebensfähig sein wird. Ein Richter könnte nun argumentieren, dass hier ein Widerspruch vorliegt, der mittels "Harmonisierung" zu beheben ist.

Da das Erbrecht als Gesetz eine höherwertige Rechtsquelle ist, als die Lehrmeinung, folgt daraus, dass der Gesetzgeber sehr wohl davon ausging, dass ungeborenen Kindern die Persönlichkeit zukommt, dies aber wohl seinerzeit, da trivial, nicht expressis verbis ins Gesetz geschrieben hat. Dies wird dadurch gestützt, dass in der Verfassung ein "Recht auf Leben" postuliert wird, ohne dass dieses dahingehend eingeschränkt würde, dass dies für Ungeborene nicht gelten solle.

Ergo steht einem entsprechenden Bundesgericht grundsätzlich nichts im Weg. - Da hier formal kein neues Recht kodifiziert, sondern nur bereits bestehendes Recht neuinterpretiert wird (was unsere Gerichte quasi dauernd tun), wird nicht gegen das Rückwirkungsverbot verstossen. Die Folge: Anderslautende Urteile waren eben Fehlurteile, die somit aufgehoben sind - die Richter hatten schlichtwegs das Gesetzt falsch verstanden... Kann vorkommen.

Was Strassburg in der Folge dazu sagt, ist mir insofern total gleichgültig, als ich als Schweizer aus Prinzip keine "fremden Richter" (O-Ton Bundesbrief) anerkenne. À propos Bundesbrief: Dieser sieht für Mörder ausdrücklich die Todesstrafe vor und beansprucht in der Präambel für seinen Inhalt ewige Gültigkeit. Da ich den Bundesbrief natürlich ebenfalls als Rechtsquelle ansehe, die der Verfassung sogar übergeordnet ist, war die Abschaffung der Todesstrafe rechtlich gar nicht möglich, sodass sie im Prinzip weiterhin gilt, auch wenn sie momentan faktisch ruht.

Wie sie sehen, ist es möglich, dieses Ziel auf juristisch einwandfreie Weise zu erreichen. ;-)

Anscheinend ist das Kriterium letztlich, daß man gegen die multikulturelle Gesellschaft und für das Festhalten an unserer kulturellen Tradition ist.

Ich denke, der Begriff "braun" wird von politisch korrekter Seite ganz bewusst nicht definiert, um ihn gegen möglichst alle und alles, was nicht den Vorgaben der "Political Correctness" entspricht, anwenden zu können. Zudem kann ein Vorwurf, der nicht definiert wird, vom Opfer natürgemäss nur schlecht bis überhaupt nicht widerlegt werden.

Man kann darin durchaus Paralellen zum berüchtigten Paragraph 58 des sowjetischen Strafgesetzbuches ansehen: "Konterrevolution und reaktionäre Agitation". Da die Begriffe nirgends definiert wurden, konnte alles und nichts unter Paragraph 58 fallen: Von den Partisanen der OUN, über den Erzähler eines politischen Witzes bis hin zum Betrunkenen, der sich ausgerechnet vor einem Stalin-Plakat übergeben musste (letzteres ist kein Witz - der Fall ist in Alexander Solschenizyns "Archipel Gulag" nachzulesen).

mfG,

Swissman


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