Drogen und Strafrecht
Geschrieben von Dunkelelbin am 20. August 2004 22:38:06:
Als Antwort auf: Re: Mal ein Hinweis zum Chat geschrieben von Dunkelelbin am 20. August 2004 21:11:06:
Hier noch etwas zum nachlesen.
Die Seite habe ich unten verlinkt, ist sehr informativ.****************************************************************************
Cannabis und Strafrecht
Cannabis fällt unter das Betäubungsmittelgesetz. Seit Februar 1999 ist auch der Besitz von Hanfsamen in Deutschland strafbar, sollte dieser zum Anbau von THC-haltigen Pflanzen geeignet sein.
Besitz, Anbau, Handel etc. stehen nach wie vor unter Strafe. Gegen alle Personen, die mit Cannabis angetroffen werden, wird ein Verfahren eingeleitet.
Die Staatsanwaltschaft kann dieses Verfahren einstellen, wenn es sich um eine geringe Menge (dies entspricht in NRW ca. 10g) zum eigenen Verbrauch handelt und keine Fremdgefährdung vorliegt. Von einer Fremdgefährdung ist z.B. dann auszugehen, wenn in der Öffentlichkeit, in Schulen, in Jugendfreizeitheimen, auf Spielplätzen usw. konsumiert wird, wenn der Konsum vor Minderjährigen stattgefunden hat oder im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen oder dem Bedienen von Maschinen am Arbeitsplatz. Bei einer Verurteilung sind sowohl Geld- als auch Haftstrafen möglich, darüber hinaus auch der Entzug des Führerscheins.
Weitere Infos: Drogen & Strafrecht.