hetze gegen juden ist strafbar wie auch das verbreiten von lügen über sie .

Geschrieben von Napoleon am 01. Juni 2004 12:54:33:

Als Antwort auf: Kann aggressive Wortwahl im Chat strafrechtliche Folgen haben? geschrieben von DaveRave am 01. Juni 2004 12:19:29:

nicht ich gefährde das forum , es sind einige unbelehrbare .
man könnte hier sogar einige wegen volksverhetzung anzeigen .

VOLKSVERHETZUNG
[beschreibung] [paragrafen]

Wer zu Hass und Gewalt gegen Bevölkerungsgruppen aufruft, macht sich strafbar.
Im Strafgesetzbuch wird das als "Volksverhetzung" bezeichnet. Gemeint ist damit:

Hohe Freiheitsstrafen hat zu erwarten, wer gegen Teile der Bevölkerung Hass schürt oder zu Gewalt gegen sie aufruft; egal, ob durch öffentliche Reden, in Zeitschriften, auf Flugblättern oder Internetseiten.

Bestraft wird auch, wer Teilen der Bevölkerung ihre Menschenwürde abspricht, indem er sie beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich macht.

Solche Äußerungen sind auch durch das Recht auf Meinungsfreiheit nicht mehr gedeckt. Volksverhetzung meint deshalb auch nicht das private Gespräch, sondern öffentliche Äußerungen.

Ausnahme: Wer eine Schrift, die eine Volksverhetzung enthält, auch nur einem Jugendlichen unter 18 Jahre gibt, macht sich strafbar.

Die Äußerung muss immer eine Gruppe von Menschen betreffen, nicht nur Einzelne. Und sie muss geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Menschenwürde wird noch nicht angegriffen, wenn man zu jemanden "Du Arschloch" sagt. Das ist eine Beleidigung, aber keine Volksverhetzung.

Die Volksverhetzung setzt voraus, dass man einer anderen Personengruppe das Recht abspricht, z.B. hier in Deutschland zu leben. "Ausländer raus" kann zum Beispiel vom Gericht so interpretiert werden: Jemand meint, dass ein Mensch ohne deutschen Pass hier nicht leben darf, weil er weniger wert ist als jemand, der einen deutschen Pass hat. Das ist Volksverhetzung. Menschen in bessere und schlechtere einzuteilen, andere als geringwertig einzuschätzen, nimmt ihnen ihre Würde. Das ist strafbar.

Ob die Menschenwürde durch eine Äußerung angegriffen wird, kann auch auf den Zusammenhang ankommen. Jemanden einen "Juden" zu nennen, kann eine Bezeichnung seiner Religion sein. Es kann aber auch bedeuten, dass man ihn verhöhnt, weil man Juden als minderwertig ansieht. Aber das entscheidet das Gericht. Es muss nur jemand eine Anzeige erstatten.

1996 wurde der Paragraf erweitert. Sinngemäß: Niemand darf die Verbrechen der Nazis bestreiten. Jegliches Leugnen, Billigen oder Verharmlosen der Nazi-Verbrechen ist strafbar.

Auch hierbei kommt es auf die Gesamtaussage an: Nicht nur die Behauptung, der Holocaust habe nicht stattgefunden, stellt eine Volksverhetzung dar. Es kann schon ausreichen, wenn jemand die Nazi-Verbrechen relativiert: Wer zwar die Vernichtung von Juden nicht leugnet, aber es so darstellt, als sei es keine Massenvernichtung gewesen, oder die Zahl der Opfer (ca. 6 Millionen) wesentlich verringert, macht sich strafbar.

Neben den Strafbarkeiten gemäß den §§ 86 und 86a StGB können ausländerfeindliche, rassistische, antisemitische oder sonst Minderheiten herabwürdigende Äußerungen andere Straftatbestände erfüllen. In Betracht kommen insbesondere die §§ 130 (Volksverhetzung, wonach u.a. auch das öffentliche Leugnen der NS-Judenvernichtung strafbar ist), 131 StGB (Gewaltdarstellung), die Beleidigungstatbestände der §§ 185 bis 187 StGB sowie § 188 StGB (Üble Nachrede und Verleumdung gegenüber Personen des politischen Lebens) und §189 StGB (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener). Darüber hinaus kommen im Zusammenhang mit gewalttätigen Handlungen die Körperverletzungs- und Nötigungsdelikte in Betracht. Danach können auch als "Witz" getätigte Äußerungen Einzelne oder eine Personenmehrheit verunglimpfen und strafbar sein. Unabhängig von eingehenden strafrechtlichen Würdigungen, die wegen bestimmter Voraussetzungen zum Vorsatz oder zum örtlich-personellen Zusammenhang eine Strafbarkeit hinsichtlich des geschützten Schutzgutes ausschließen können, sind alle herabsetzenden und menschenverachtenden Äußerungen und Handlungen unabhängig von der Form strafbar .


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