Kann aggressive Wortwahl im Chat strafrechtliche Folgen haben?

Geschrieben von DaveRave am 01. Juni 2004 12:19:29:

Als Antwort auf: Re: Letzte Stellungnahme geschrieben von Marc Malbec am 01. Juni 2004 11:48:24:

An die verfolgte Unschuld Malbec, die NIIIIEE etwas mit nazistischen und fremdenfeindlichen Gedankengut am Hut hatte:

"Beispiel: Der Ausdruck "Nazi" geht prinzipiell eher in die Richtung der Unterstellung einer Gesinnung, während der Ausdruck "Sau" eher in die Richtung Beschimpfung geht. Aus dem Zusammenhang kann sich aber auch ergeben, dass ersteres nur als Schimpfwort gemeint ist und zweiteres als Unterstellung einer Eigenschaft. Es ist also der Vorsatz maßgebend, dieser kann aber seinerseits nur aus den Begleitumständen erschlossen werden."
Quelle s.u.

Vielleicht sollte sich Herr Malbec auch mal eingehender mit der aktuellen Rechtslage vetraut machen, bevor er die Gerichte des vom ihm doch so verachteten Staates bemüht, und sich am Ende selbst eine deftige Strafe wegen Volksverhetzung einfängt.




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