Folter funktioniert grundsätzlich nicht, aber...
Geschrieben von Swissman am 18. Mai 2004 00:18:28:
Als Antwort auf: Re: Toll, wie Folter funktioniert; sieht man täglich im Irak geschrieben von Ahlfi am 17. Mai 2004 12:12:40:
Hallo Ahlfi,
>In deinem anderen Posting bist Du auf die Probleme eingegangen, die sich ergeben könnte,
>wenn man den Falschen erwischt.Meiner Meinung nach sprechen in erster Linie zwei Gründe grundsätzlich gegen die Anwendung von Folter, der eine ethisch-moralischer, der andere praktischer Natur:
1. Solange es sich bei der zu verhörenden Person um einen blossen Verdächtigen handelt, besteht immer ein gewisses, relativ hohes, Risiko, dass die betreffende Person zu Unrecht verdächtigt wird.
2. Folter führt (in der Regel) zu unbrauchbaren Ergebnissen: Wenn man den Verdächtigen lange und stark genug foltert, wird der betreffende früher oder später alles gestehen, angefangen bei der Ermordung von Abraham Lincoln, bis zu seinen Diensten als Lustknabe von E. T. In der Folge führt dies dazu, dass man wertvolle Ressourcen dafür verschwenden muss, den Wahrheitsgehalt der erfolterten Geständnisse zu überprüfen.
Daher lehne ich den Gebrauch der Folter als Mittel zur Wahrheitsfindung grundsätzlich ab. - Im juristischen Sprachgebrauch bedeutet der Begriff "grundsätzlich" allerdings immer, dass es eben auch Ausnahmen gibt, und so kann ich mir durchaus (wenn auch seltene) Fälle vorstellen, in denen es gerechtfertigt, ja sogar sittlich geboten sein kann, die "peinliche Frage" zu stellen.
In Frage kommen hierfür von vornherein nur Fälle schwerster Kriminalität (Mord, Vergewaltigung, Terrorismus, Handel mit harten Drogen).
Punkt eins ist nicht verhandelbar - der blosse Verdacht, dass jemand etwas wissen könnte, genügt nicht: Unverzichtbare Grundvoraussetzung ist, dass man dem Subjekt eine persönliche Schuld an einem Schwerverbrechen nachweisen kann. In speziellen, zweifellos seltenen, Fällen kann die Anwendung von Folter nämlich doch zu brauchbaren Ergebnissen führen.
Ein sehr gutes Beispiel ist der Fall Jakob Metzler: Man konnte dem Täter die Entführung des kleinen Jakob hieb- und stichfest nachweisen, und er war soweit auch geständig. Anstatt nun auszupacken, wo er den Jungen versteckt hatte, machte er sich darüber lustig, dass er sein Opfer in einer Kiste vergraben habe, deren Luftvorrat in wenigen Stunden verbraucht sein werde, und die Polizei könne nichts dagegen tun, weil er nämlich nicht kooperieren wolle. Dass er den Jungen bereits ermordet hatte, wusste zu diesem Zeitpunkt niemand ausser dem Täter.
In dieser Situation war es meiner Meinung nach völlig gerechtfertigt, ja sogar sittlich geboten, dem Täter mit Folter zu drohen, bzw. diese auch anzuwenden. Warum jetzt alle auf die ermittelnden Beamten eindreschen ist mir nicht nachvollziehbar - ich hätte an seiner Stelle, angesichts der knappen Zeit, die Androhung sogar übersprungen und mir einen Barhocker oder eine Thermoskanne Kaffee geholt!
Im Grunde ist dies eine einfache Rechtsgüterabwägung, wie man sie in der juristischen Praxis täglich vornimmt. Nach geltender Lehrmeinung nehmen die Menschenrechte insofern einen Sonderstatus ein, als sie der Rechtsgüterabwägung entzogen sind, was grundsätzlich auch richtig ist. Im konkreten Fall ist es für mich jedoch klar, dass das Menschenrecht des kleinen Jakob (Recht auf Leben) im Rahmen einer Rechtsgüterabwägung gegenüber dem Menschenrecht des Täters (Recht auf körperliche Unversehrtheit) den Vorrang haben muss.
Dutroux, das Beipiel
>von Hunter, finde ich aber richtig gut. Man hätte Kinder retten können, anstatt sie verhungern
>zu lassenGrundsätzlich richtig, nur: Dutroux war bereits als geistig abnormer pädophiler Triebtäter vorbestraft, und hätte zum Zeitpunkt seiner Verhaftung eigentlich noch mehrere Jahre Zuchthaus absitzen müssen, wenn er nicht durch derart verständnisvolle Gutachter bereits nach vier Jahren wegen guter Führung erneut auf die Menschheit losgelassen worden wäre. Wenn es nach mir ginge, hätte der Richter in Mord- und Vergewaltigungsfällen ohnehin nur festzustellen, ob der Angeklagte schuldig ist.
Im Falle eines Schuldspruches hätte er zwingend die Todesstrafe zu verhängen, die innert maximal einer Woche vollstreckt würde. Marc Dutroux, Werner Ferrari und Co wären unter diesem Strafregime bereits bei ihrem ersten Kontakt mit dem Strafrichter aus dem Genpool entfernt worden, und die meisten ihrer Opfer könnten noch leben
Bei verurteilten Serienmördern und -vergewaltigern, bei denen der starke Verdacht besteht, dass auf ihr Konto weitere Taten gehen, könnte eine schmerzgestützte Befragunstaktik ebenfalls zu brauchbaren Ergebnissen führen: In der Schweiz haben wir den Fall Werner Ferrari, der hierfür ein heisser Kandidat wäre: In den 80er Jahren verschwanden reihenweise kleine Kinder, die teilweise ermordet aufgefunden wurden, teilweise bis heute vermisst werden.
Schliesslich konnte man fünf Morde einem vorbestraften Pädophilen, der sogar bereits einmal wegen Kindsmordes gesessen hatte, nachweisen. Etwa ein halbes Dutzen Kinder ist aber nach wie vor verschwunden (Ferrari weiss natürlich von nichts). - Ich bin mir sicher, dass sich der Verbleib dieser Kinder durch den Gebrauch gewisser Methoden und Stimulanzien innerhalb einiger Stunden bis maximal Tage klären liesse.
Allerdings gilt auch hier: Man hätte das Schwein bereits nach dem ersten Mord hinrichten, oder doch zumindest lebenslänglich einbehalten müssen, dann hätte man nämlich die ganze Mordserie verhindern können.
mfG,
Swissman