Re: Stoiber will Gefängnis für
Geschrieben von Wizard am 20. Juni 2006 18:58:53:
Als Antwort auf: Re: Stoiber will Gefängnis für geschrieben von Starfire am 20. Juni 2006 13:15:38:
Moin Starfire,
saubere Anfrage.
Gefällt mir sehr gut!
>Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
>zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass der Schutzbereich der einschlägigen Strafvorschrift (§ 166 StGB) nicht auf die christlichen Kirchen beschränkt ist. Er bezieht sich vielmehr auf die Inhalte von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen sowie auf im Inland bestehende Kirchen, andere Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen, ihre Einrichtungen und Gebräuche. Daran soll nichts geändert werden. Ob die genannten Voraussetzungen gegeben sind, muss im Einzelfall beurteilt werden.
>Mit freundlichen Grüßen
>Dr. König
>MinisterialratDie schwammige Antwort gefällt mir aber weniger. Genau genommen gar nicht!
Auf dem Papier steht dann was von religiöser Freiheit und man brüstet sich mit gleichem Recht für alle aber in der Praxis sieht’s dann so aus, das es Fallweise einzeln entschieden wird und zwar gegen die "Heiden". Kennt man ja schon.
MfG
Wizard
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