Re: Stoiber will Gefängnis für
Geschrieben von Starfire am 20. Juni 2006 13:15:38:
Als Antwort auf: Stoiber will Gefängnis für geschrieben von Jazzy Al am 19. Juni 2006 15:53:29:
Das hab' ich schon vor 2 Monaten in einem anderen Forum durchgekaut und gleich mal eine Mail an die Ministerin geschrieben, die für diesen Gesetzentwurf zuständig ist:
Münchner Merkur vom 19.04.2005
Stoiber beauftragte Justizministerin Beate Merk, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Bisher sieht Paragraf 166 des Strafgesetzbuches nur Strafen vor, wenn der „öffentliche Friede“ gestört wird. „Gegenwärtig ist die Lage: Man kann religiöse Empfindungen besudeln, ohne sich strafbar zu machen“, sagte der CSUChef. Er glaube, „dass wir für unsere Traditionen und religiösen Überzeugungen zu wenig selbstbewusst eintreten“. Stoiber kritisierte auch die Serie „Popetown“ scharf, die den Vatikan verspottet und ab Mai auf dem Musiksender MTV ausgestrahlt werden soll: „Wenn man den Papst in dieser Weise darstellt, müssen wir uns das als Gesellschaft nicht gefallen lassen.“Die „Verletzung der Gefühle von Millionen Gläubigen“ hinzunehmen, habe nichts mit Toleranz zu tun. Stoiber sagte, er habe über diese Initiative bereits mit dem evangelischen Landesbischof Johannes Friedrich und mit Kardinal Lehmann gesprochen. Merks Gesetzentwurf solle „in der Fraktion, im bayerischen Kabinett und in der CSU insgesamt“ bis zur Sommerpause diskutiert und dann im Bundesrat und in der Großen Koalition eingebracht werden.
Das Erzbistum München und Freising hatte bereits rechtliche Schritte gegen MTV angekündigt. Dem Sender wurde für die Unterzeichnung einer Unterlassungsverpflichtungserklärung eine Frist bis gestern gesetzt. Am Nachmittag bat der Sender um Aufschub. Das Erzbistum wertet dies als Einsetzen eines Nachdenkprozesses. Die MTV-Programmdirektion betonte jedoch bisher, dass die Serie plangemäß am 3. Mai starten soll.
Meine eMail an Frau Merk:
Hallo Frau Merk,
habe eben davon Kenntnis erhalten, daß Sie den Auftrag haben, einen Gesetzesentwurf zu erstellen bei dem es um religiöse Gefühle geht, die zu schützen sind.
Meine Frage wäre, ob sich dieses Gesetz nur auf die religiösen Gefühle der 3 großen monotheistischen Religionen beziehen soll, oder ob damit alle Glaubensrichtungen bedacht werden? Egal, ob sie nun Staatsverträge haben oder nur kleine und kleinste Gruppierungen sind.
Schließlich sind gut 30% aller deutschen Bürger Heiden oder Atheisten. Wieviele Leute nur auf dem Papier einen Glauben haben, wage ich nicht einzuschätzen.
Es würde mich also sehr interessieren, wie dieser Gesetzentwurf gemeint ist. Schließlich habe auch ich als naturreligiöser Heide, ebenfalls religiöse Ansichten, die hin und wieder von (den derzeit boomenden) evangelikalen Sektierern in den Schmutz gezogen und verdammt werden.
Da ich selbst im sehr christlich/katholisch betonten Bayern wohne, habe ich leichte Bedenken, daß dieser Gesetzentwurf einseitig zugunsten einer präferierten bzw. "anerkannten" Glaubensrichtung ausgelegt werden könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Die schwammige Antwort eines Subalternen:
Ihre E-Mail vom 19. April 2006
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
zu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass der Schutzbereich der einschlägigen Strafvorschrift (§ 166 StGB) nicht auf die christlichen Kirchen beschränkt ist. Er bezieht sich vielmehr auf die Inhalte von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen sowie auf im Inland bestehende Kirchen, andere Religionsgesellschaften oder Weltanschauungsvereinigungen, ihre Einrichtungen und Gebräuche. Daran soll nichts geändert werden. Ob die genannten Voraussetzungen gegeben sind, muss im Einzelfall beurteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. König
Ministerialrat
Antworten:
- Re: Stoiber will Gefängnis für Wizard 20.06.2006 18:58 (0)