Re: Tötung von Verdächtigen

Geschrieben von Wizard am 10. Juli 2007 02:06:49:

Als Antwort auf: Re: Tötung von Verdächtigen geschrieben von Baumeister am 09. Juli 2007 11:46:26:

Moin Baumeister,

kommt gut, gelle!

>Artikel 2 Absatz 2 EMRK (Anm: Europäische Menschenrechtskonvention)
>"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

Insbesondere das:

>b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

Weil man das als Gummi bis fast unendlich dehnen kann.

Und natürlich das:

>c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.

Damit haben sie einen Freischein um jederzeit auf Leute zu ballern, die sich irgendwo versammeln. Egal zu welchem Zweck die sich versammeln.

... und wenn es nach Schäuble geht, genügt schon der Verdacht, man wolle flüchten oder sich irgendwo versammeln. Im Zweifelsfall genügt es da wohl schon, wenn sich zwei oder drei Leute rein zufällig auf der Straße treffen. Die könnten ja einen Aufstand planen.

Wenn die es tatsächlich so durchsetzen wie befürchtet, wovon ich ausgehe, dürfte das anberaumte Forentreffen wohl das Letzte seiner Art sein. Zumindest, wenn man nicht Gefahr laufen will, wegen des Verdachts man sei ein flüchtiger Aufständischer, erschossen zu werden.

Schöne Grüße, ins Besondere an die, die es seinerzeit im alten Proph zum totlachen fanden, als ich auf genau das hingewiesen habe.

Wizard

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