Re: Tötung von Verdächtigen
Geschrieben von Baumeister am 09. Juli 2007 11:46:26:
Als Antwort auf: Tötung von Verdächtigen geschrieben von Peter-S am 07. Juli 2007 18:08:19:
...na Bravo..
übrigens, kennt ihr den Vertrag über die EU-Verfassung?
Titel 1
Würde des Menschen
Artikel 2
Recht auf Leben
1) jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.und jetzt kommt die äusserst interessante Erläuterung.
Artikel 2 Absatz 2 EMRK (Anm: Europäische Menschenrechtskonvention)
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.
schöne, neue Welt
BM
Antworten:
- Re: Tötung von Verdächtigen Wizard 10.07.2007 02:06 (0)