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Parlamentarisch demokratische Kontrolle (Freie Themen)

Fenrizwolf, Sonntag, 17.01.2021, 15:54 vor 1188 Tagen (738 Aufrufe)

Hallo,

gibt es eigentlich eine Möglichkeit, herauszufinden, wer im Bundestag wann für welches Gesetz abgestimmt hat?

Es geschieht schneller als man denkt, und noch irrer als man für möglich hält: binnen kürzester Zeit sind Gesetze(!) gemacht worden, deren Konsequenzen ein argloser Bürger kaum abzuschätzen vermag.

Was gestern noch unkritisch war, liegt heute plötzlich im „Ermessen“ der Ämter, oder wird für jene bindend, womit nicht selten dem Wahnsinn und der Willkür das Gatter in die freie Wildbahn geöffnet wird.

Daß weder Exekutive noch Judikative, in Form der Verwaltungsjustiz, noch „vierte Gewalt“ Anstoß an jedweden Entscheidungen nehmen, sollte offensichtlich sein.

Angenommen, man nähme die Demokratie beim Namen, sollte doch jeder Volksvertreter und sein gendersprachliches Pendant mindestens für das persönlich verantwortlich zeichnen, was er/sie/es „im Namen des Volkes“ unterstützt und befürwortet.

Ich wäre der Idee, derlei Personen schon nach einem Wechsel der Legislaturperiode aus der „Haftung“ zu nehmen eher abgeneigt.

Freilich sind wir alle jederzeit verpflichtet, alles so umzusetzen, wie es die emsigen Parlamentarier in ihrer aktiven Phase der Volksfürsorge beschließen, so wie auch die Behörden dazu verpflichtet sind.
Unwissenheit schützt schließlich vor Strafe nicht!

Spricht etwas dagegen, jemanden aus einer bestehenden oder ehemaligen Regierung für das Gutheißen oder das Unterstützen bzw. Beschließen schlechter, irrwitziger oder lobbyistischer Regularien oder Gesetze zur Verantwortung zu ziehen?

Offensichtlich habe ich reichlich Nachholbedarf in Sachen Staatsbürgerkunde. Die Zeiten ändern sich schneller und drastischer als der gesunde Hausverstand es in dunkelster Stunde auch nur zu befürchten vermag.

Mit demokratisch freiheitlichen Grüßen

Fenrizwolf

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Ein in sich geschlossenes, selbstbestätigendes System

Taurec ⌂, München, Sonntag, 17.01.2021, 18:18 vor 1188 Tagen @ Fenrizwolf (997 Aufrufe)

Hallo!

Spricht etwas dagegen, jemanden aus einer bestehenden oder ehemaligen Regierung für das Gutheißen oder das Unterstützen bzw. Beschließen schlechter, irrwitziger oder lobbyistischer Regularien oder Gesetze zur Verantwortung zu ziehen?

Nach welchem Maßstabe sollten denn die Schlechtheit oder Irrwitz eines Gesetzes bestimmt werden? Nach den subjektiven, vielfältigen und widersprüchlichen Urteilen der Bevölkerung? Letztlich ist ein Gesetz nur dann rechtswidrig und seine Absegner zumindest potentiell haftbar zu machen, wenn es übergeordneten Rechtsnormen widerpricht. Dabei gibt es eine Normenhierarchie (Verfassung > Gesetz > Rechtsverordnung), wobei übergeordnete Normen die Rechtsgrundlage daraus abgeleiteter untergeordneter Hierarchiestufen darstellen. Das Gesetz muß also letztlich mit der Verfassung unvereinbar sein (Landesgesetze mit der jeweiligen Landesverfassung und übergeordneten Bundesgesetzen, Bundesgesetze mit dem Grundgesetz). Voraussetzung hierfür ist, daß ein Gericht durch juristische Auslegung des Gesetzes und der Verfassung die Unvereinbarkeit beider feststellt. Dann wäre das Gesetz rechtswidrig und null & nichtig. Es wäre ebenso ungültig und dürfte nicht vollzogen werden wie alle aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen der Exekutive und auf seiner Grundlage gefällten Gerichtsurteile.

Das Problem der Bundesrepublik im Besonderen ist die Durchfilzung aller staatlichen Organe mit Parteigängern bzw. Parteibuchinhabern der Altparteien, die sich inzwischen weltanschaulich und politisch derart angenähert haben, daß es nur noch marginale Unterschiede gibt, aber keine im Grundsätzlichen. In allen wichtigen Belangen ist davon auszugehen, daß die angehörigen dieses Parteienfilzes einander nicht ans Messer liefern und in dieselbe Richtung wirken, gleich in welcher Funktion sie auch sitzen.
So leben wir in einem politischen System, in dem die Legislative (notfalls nachträglich) der Exekutive die nötigen Gesetze macht, die später von der Judikative gerichtlich abgesegnet werden. Gegebenenfalls werden Gesetze und Rechtsverordnungen mit ihrer Rechtsgrundlage durch Neuauslegung und juristische Winkelzüge für konform erklärt oder die Rechtsgrundlagen einfach geändert. Oberflächlich betrachtet wirkt das wie ein System mit unabhängigen Gewalten, die sich gegenseitig kritisch prüfen und die maßvolle Weiterentwicklung der Rechtsordnung unter sich ändernden Rahmenbedingungen betreiben. So wird es von korrumpierten und fehlgebildeten Lehrern an herabgewirtschafteten Schulen und Universitäten ebenso gelehrt wie es von der nicht minder nur noch in den Behauptungen ihrer Vertreter unabhängigen "vierten Gewalt" der Medien uni sono ins Volk posaunt wird. Es ist ein geschlossenes System, dessen Angehörige alle ins selbe Horn stoßen, so daß das augenscheinliche Fehlen einer fundamentalen Opposition als Ausweis der Makellosigkeit des Systems dient. Wer dem tatsächlich widerspricht, ist moralisch verächtlich und steht außerhalb, während aus dem Inneren des Systems keine Reform möglich ist. Die Brundesrepublik stellt im Grunde einen gescheiterten Staat dar, dessen Institutionen durch quer zur Rechtsordnung verlaufende Seilschaften ausgehölt wurden, die sich durch Instrumentalisierung der usurpierten Staatsfunktionen eine Scheinlegitimation verschaffen. Daß ein Gesetz tatsächlich als falsch erkannt und revidiert wird, ist in dieser Atmosphäre des stillschweigenden Konsenses, der freiwilligen Gleichschaltung, der moralischen Nötigung der Abweichler und der scheinobjektiven Selbstbestätigung völlig undenkbar.

Nachdem sich das System von innen nicht aufbrechen läßt, wäre meines Erachtens der einzige Ausweg das Auftreten einer externen Gewalt, die mit dem BRD-System insgesamt abrechnet und abrechnen kann, weil sie von diesem System unabhängige Wertmaßstäbe mitbringt, die eine Beurteilung ermöglichen. Dies könnte entweder ein Eroberer sein, der sich Deutschland einverleibt und durch Anwendung seiner eigenen Rechtsordnung die BRD abwickelt. Es könnte auch ein nach dem Zusammenbruche der BRD und einer Chaosphase neu gegründeter deutscher Nationalstaat sein oder ein übergeordnetes europäisches Reich, das auf einer völlig anderen geistigen Grundlage ruht und sich nicht scheut, Verbrechen zu ahnden, die vor seiner Entstehung begangen wurden.

Gruß
Taurec

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„Es lebe unser heiliges Deutschland!“

„Was auch draus werde – steh zu deinem Volk! Es ist dein angeborner Platz.“

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Richter verraten - Verräter richten

Fenrizwolf, Samstag, 23.01.2021, 07:25 vor 1182 Tagen @ Taurec (413 Aufrufe)
bearbeitet von Fenrizwolf, Samstag, 23.01.2021, 07:33

Hallo Taurec!

Die vielgerühmte Rede- und Meinungsfreiheit die die vermutlich gutwilligen Gründerväter des Grundgesetzes unter den damals vorherrschenden Bedingungen beabsichtigten, existiert seit jeher ja nur eingeschränkt.

Es gibt „Meinungsverbrechen“, die jener postulierten Freiheit Hohn sprechen, die härter bestraft werden als echte Verbrechen gegen Leib und Leben.

Eine letztendlich weisungsgebundene Justiz, die sich zum wesentlichen Teil in opportunistischer Manier vor Regime und Zeitgeist verbeugt, anstatt ihre Grundsätze der Wahrheitsfindung und Rechtspflege zu beherzigen, vereitelt eine Diskussion über das Thema durch ihre bloße Existenz, weshalb ich bitte, mir nachzusehen, daß manche vermeintlich tölpelhafte Frage meinerseits wohl rhetorischer Natur sein dürfte.

Maßstab für die Güte eines Gesetzes sollten weder zeitgeistliche Befindlichkeiten - die sich wiederum aus Propaganda und Einflußnahme der Geldelite formen lassen - sein, noch überlebte Ansichten, die die vorherrschenden Bedingungen außer Acht ließen.

Mangels göttlicher Offenbarung, gälte es, sich an der Gesamtheit philosophischer Errungenschaften zu orientieren, die die letzten Jahrtausende hervorgebracht haben.

Es ist ja nicht so, als ob die Rechtswissenschaft auf tönernen Füßen stünde, die Grundsätze einer gedeihlichen Justiz nicht vorhanden wären, oder es den Nachgeborenen der Vordenker an allgemeiner Intelligenz mangelte.
Es ist allein der Wille, der fehlt.

Auf nominelle Hierarchien der gegenwärtigen staatlichen Gewalten hatte ich es gar nicht abgesehen, sondern auf die bloße Information darüber, welcher Parlamentspirat am Tatort seine Fingerabdrücke hinterließ, bzw. wer wann für welches Gesetz gestimmt hat.
Messen lassen muß sich jener dann von der auf die der aktuellen nachfolgenden Rechtsnorm, die hoffentlich eine bessere sein möge.

Das Nachthemd der Fremdbestimmung, mit dem die in selbstherrlicher Kumpanei proklamierten Vertreter völkischer, staatstragender Belange, nächtlich über dem Dach des Kartenhauses der Weltordnung stolzieren, ist weder ein Tarnmantel noch bisher ein Häftlingskleid.

Deine ausgezeichnete Analyse des vorherrschenden Staatsystems verdient in seiner Pointierung und Klarheit größtes Lob, und war vermutlich weniger zu meiner persönlichen Aufklärung verfaßt.

Das organisierte Verbrechen arbeitet mit lockenden Privilegien für Mitläufer und drakonischen Strafen für Ausscherende und Gegner.

Das Milieu erschafft für alle Belange eine Institution, die nach außen unauffällig, den Ball in den eigenen Reihen hält, bis es wie ein Myzel unterirdisch alles unterwuchert hat.

Schließlich treffen sich Mafiabosse mit Ministern zum Abendessen, und ethnische Fremde kaufen Straßenzeile um Straßenzeile, Firma um Firma. Der Straßenname bleibt derselbe - zunächst.

Ich entsage diesem Gesangsverein der schrillen Sirenen und stoße ihnen moralisch den Dolch ins Herz.
Darunter ist kein Kelch, sondern Heimaterde - Mutterboden im Lande meiner Väter.

Mit freundlichen Grüßen

Fenrizwolf

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