Müllströmmedien Propagandalügen (Schauungen & Prophezeiungen)

DvB, Montag, 23.03.2020, 17:09 (vor 1466 Tagen) @ Matimuc (1720 Aufrufe)
bearbeitet von Forumsleitung, Freitag, 17.02.2023, 08:03

Moin!

Wurde doch alles von Gerichten geklärt:

Richtig. Aber warum bloß verlinkst Du denn dann auf das Lügenportal "Correktiv" statt auf das Gerichtsurteil?

https://correctiv.org/faktencheck/medizin-und-gesundheit/2019/11/25/nein-dieses-gerichtsurteil-beweist-nicht-dass-das-masern-virus-nicht-existiert

Natürlich beweist das Gerichtsurteil nicht, daß das Masernvirus nicht existiert. Wie sollte der Beweis einer Nichtexistenz von was auch immer auch geführt werden? Gerade deswegen hat Lanka schließlich den Weg über das Preisausschreiben gewählt, so wie jetzt eben auch Tolzin.

Vor Jahren schrieb ein Impfgegner eine hohe Belohnung aus für den, der ihm die Existenz des Masern-Virus beweise. Als ein junger Arzt dies tat, zahlte er nicht.

Gelogen. Der junge Arzt tat dies eben nicht.

Doch die Gerichte entschieden nicht, dass es kein Virus gibt

Na sowas. Ich glaube, sie entschieden auch nicht, daß der Mond aus grünem Käse ist.

– im Gegenteil.

Gelogen.

Am 19. November veröffentlichte die Seite Watergate TV einen Artikel mit dem Titel „Masern-Virus ‘existiert nicht’: Dr. Lanka gewinnt Prozess vor dem BGH“. Darin wird behauptet, es sei vor Gericht entschieden worden, dass es das Masern-Virus nicht gibt. Der Artikel wurde laut dem Analysetool Crowdtangle mehr als 1.000 Mal auf Facebook geteilt.

Tchja, keine Ahnung, was Watergate TV behauptet hat und keine Ahnung, was Quasimodo dazu gesagt hat. Hirnloses Strohmanngeblubber tut schließlich auch nichts zur Sache.

Es widerspricht in diesem Punkt dem Landgericht Ravensburg nicht: „Die Beweiswürdigung des Landgerichts dahingehend, dass aufgrund des eingeholten Sachverständigengutachtens bewiesen sei, dass die vom Kläger vorgelegten Publikationen in ihrer Gesamtheit den Nachweis für die Existenz und die Erregereigenschaft des Masernvirus belegten […], ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.“

Gelogen.

Das Kriterium, das Bardens dem Gericht zufolge nicht erfüllt hatte: Er hätte nicht sechs, sondern nur eine einzige „wissenschaftliche Publikation im Sinne einer Originalarbeit“ einreichen dürfen.

Gelogen.

Laut einem Artikel der Deutschen Apotheker-Zeitung sagte der Richter, die Entscheidung sei eine rein juristische, bezogen auf den Wortlaut der Ausschreibung.

Ja nun, was für eine Entscheidung sollte ein Gericht auch sonst treffen?

Damit hat Stefan Lanka zwar vor Gericht gewonnen, die Klage gegen ihn wurde abgelehnt. Keines der beteiligten Gerichte hat ihm jedoch in der Sache Recht gegeben, dass es kein Masern-Virus gebe.

Logisch. Genauso wie auch keines der beteiligten Gerichte entschieden hat, ob der Mond nun aus grünem Käse ist oder Matimuc einen schweren Dachschaden hat. Diese "Sachen" wurden halt nicht verhandelt.

Gruß, DvB


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