Avatar

Stiegenbold (Freie Themen)

Fenrizwolf, Samstag, 24.10.2020, 09:22 (vor 1274 Tagen) @ Giraffe (1760 Aufrufe)

Hallo!

Ein klassisches Duell im Morgengrauen:

Der Infiltrator „Jeck de Neiff“ schleicht nachts in der Dämmerung, leise mit schweren Schritten, barfuß in Springerstiefeln das Stiegenhaus hoch und nieder, freilich ohne die Absicht einer etwaigen Körperverletzung.

„Giraffe“ erwacht und, oh Schreck, in selber Nacht am Folgetag, und hört das leise Tosen im Gebälk.

Aus dem Kamin, ganz schwarz um die Schnute, erstürmt der Räuber mit der Knute
erst das Gesims danieder, dann die Dielen und das Zimmer
Giraffes Verteidigung machte es nur schlimmer!

Starr vor Angst der Fremde wich
Kunstvoll aus Giraffes Wüterich

Hob allerdings danach zum Stich
und tötete Langhals fürchterlich

Denn Giraffe hatte keinen Schimmer.


Vorbereiten auf etwas Unvorhersehbares ist nicht möglich, aber anstatt der schlimmen Gestalten, die nun um unser Haus, unsere Wohnung, unser Haus herumlungern, kann man sie auch einfach als Beamte begrüßen, die uns nur das Allerletzte an Wohlstand und Würde im Namen des Volkes wegnehmen wollen.

„Während die Mehrzahl der deutschen Gerichte „Im Namen des Volkes“ als Eingangsformel für gerichtliche Entscheidungen nutzt, gibt es hiervon bei einigen Gerichten auch Ausnahmen. So heißt es bei Urteilen des Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen „Im Namen des Deutschen Volkes“.

In der Praxis hat dieser Einleitungssatz jedoch so gut wie keine Relevanz, da er mit nationalsozialistischem Gedankengut in Verbindung gebracht werden könnte.“ (https://www.juraforum.de/lexikon/im-namen-des-volkes)

I. N. D.

Fenrizwolf


Gesamter Strang: