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Die Menschenrechtsreligion (Übersinnliches & Paranormales allgemein)

Taurec ⌂, München, Mittwoch, 03.07.2019, 14:20 (vor 1752 Tagen) @ Scheusal (1782 Aufrufe)

Hallo!

Alle Religionen stehen den Menschenrechten zuwider. Menschenrechte sind Rechte die sich Menschen ohne ein imaginäres Schöpferwesen selbst gegeben haben. Da gehört z.B. die Gleichberechtigung von Männern und Frauen mit hinzu. Keine Religion erfüllt diese Anforderungen oder ist auch nur gewillt ihre göttlichen Regeln derart anzupassen damit ihre Religion den Menschenrechten angepaßter ist.

Dir ist offenbar nicht klar, daß Menschenrechte und deren Hochhalten selbst nichts weiter sind als eine Religion, nämlich eine moderne, zivile, säkularisierte, die sich auf der Ideologie der Aufklärung gründet, welche die alte Religion der traditionellen Welt ersetzen wollte. Strukturell muß ein Religionsersatz natürlich selbst religiös sein und somit auf unbeweisbaren, irrationalen, normativ einfach in die Welt gesetzten und für sich gefälligst unhinterfragt selbst stehenden Grundlagen fußen.

Menschenrechte (ob unveräußerlich oder nicht) sind ein reines Postulat, um nicht zu sagen eine irrationale Utopie, wie sie in gewisser Form an der Spitze jeder Religion und Ideologe (im Kern das selbe) stehen müssen. Sie existieren objektiv weder in der Natur, noch im alltäglichen menschlichen Miteinander. Als Teil der weltanschaulichen Grundlage der modernen, westlichen, demokratischen Verfassungsstaaten folgt ihnen lediglich eine Art Selbstverpflichtung des Staates und seiner Organe, diese willkürlich und ohne natürliche Grundlage formulierten Menschenrechte zu beachten. Darüber hinaus bedingen sie für kein anderes lebendes Wesen im Universum auch nur die geringste Bindungswirkung! Sie sind mithin völlig nichtexistent. Ich könnte z. B. hier im Forum oder im Privatleben gnadenlos Menschen wegen ihrer Religion in Grund und Boden diskriminieren, ohne daß mir je jemand erfolgreich aufs Dach steigen könnte, insofern ich nicht ein Diener des Staates bin.
Aber selbst für Elemente des Staates sind Menschenrechte nur eine sehr dubiose, schwammige und verbiegbare Sache, nachdem in diesem Falle der Kläger gleichzeitig der Richter ist. Entsprechend ist zu beobachten, daß Menschenrechte anscheinend nur nach zweierlei Maße und für diejenigen gelten, die den politischen Zielen der den Staat kontrollierenden Mächte gemäß sind. Darin entspricht die Menschenrechtsreligion freilich der alten, kirchlich organisierten Religion, bei der die Verfasser und Hüter des Glaubens zugleich über die ihm unterworfenen urteilten und Strafen verhingen.

Natürlich tut jede vernünftige Religion gut daran, sich nicht an die Menschenrechte zu halten bzw. sich ihnen anzupassen, weil dies zugleich ein Schwächung ihrer selbst bedeutete! Es würde die Selbstaufgabe zugunsten der Zivilreligion der modernen Kulturzerstörer bedeuten. Eine Religion, die sich gegen den Menschenrechtswahn auflehnt, wäre womöglich eine Überlegung des Beitritts wert.

Auch jeder politisch, also tatsachenorientiert denkende Akteur hält sich vernünftigerweise nicht an die Menschenrechte bzw. nur in dem Maße, wie es seinen eigenen Zielen entspricht. Dabei ist die Menschenrechtsreligion vergleichbar der früheren Berufung auf den Gotteswillen ("Deus vult") nichts weiter als eine Argumentations- und Begründungshilfe, um dem eigenen Handeln den Anschein übermenschlicher, als unhinterfragbarer Weihen zu verleihen. Um diesem Zwecke zu entsprechen, werden die hehr formulierten, immer positiv klingenden und extrem auslegungsbedürftigen Menschenrechte nach Gutdünken gebogen und auf die augenblickliche oder gewünschte Situation hineininterpretiert. Arme Tore diejenigen, die meinen, mit einer durch rein nichts begründeten Menschenrechtsgarantie ein Fünkchen höherer Gerechtigkeit zu besitzen!

Genau das selbe gilt für die ebenso inexistenten Völkerrechte. In der Welt der Politik, die hienieden uneingeschränkte Gültigkeit hat, ist das Recht eines Volkes allein jenes, das sich dieses Volk durch Selbstbehauptung gegen andere Völker in der Sphäre des politischen selbst zu geben in der Lage ist. Entsprechend gelten "Völkerrechte" für unterlegene Völker nur in dem Maße, wie sie sich im Rahmen der von siegreichen Völkern etablierten Rechtsordnung zu bewegen bereit sind. Für Angehörige eines Volkes, die sich stellvertretend für alle Volksangehörigen um die Herauslösung aus der Siegerordnung bemühen, gelten natürlich auch die Menschenrechte nicht. Sie werden ähnlich Häretikern der alten Religion "exkommuniziert", stehen außerhalb der Rechtsordnung und gelten als vogelfrei.

Es ist im wesentlichen das selbe wie mit den Regeln und Geboten der früheren Religionsführer, allerdings mit dem bedeutenden und keinesfalls zu unterschlagenden Unterschied, daß sich die Vertreter der alten Religion trotz aller menschlichen Unzulänglichkeiten wenigstens in gewissem Grade der Erkenntnis der Schöpfungsgesetze und des göttlichen, auch in der Natur zutage tretenden Willens widmeten. Dies taten sie in der meines Erachtens richtigen Annahme, daß es tatsächlich ein schon lange vor dem Menschen in der Welt existierendes Gesetz gäbe, wie das Leben sein solle.
Der Menschenrechtsreligion liegt hingegen die Verneinung Gottes und Apotheose des Menschen oder der Menschheit zugrunde, der bzw. die allein das Zentrum des Universums bildet. Sie ist diesseitig, materialistisch und durch ihre Banalität und gähnende geistige Leere insgesamt minderwertig.

Gruß
Taurec


„Es lebe unser heiliges Deutschland!“

„Was auch draus werde – steh zu deinem Volk! Es ist dein angeborner Platz.“


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