Im Lichte der Wahrheit (Schauungen & Prophezeiungen)

Daniel @, Dienstag, 22.01.2019, 16:34 (vor 1892 Tagen) @ Ulrich (1290 Aufrufe)

Hallo Foristen, Hallo Ulrich!

Zitat Ulrich: "Ich neige zu c), weil ich Bernhardt für einen Sektierer, einen Hochstapler, einen notorischen Lügner und Betrüger halte..."

Ich habe Ihre verlinkte Urteilsverkündung von 2015 gelesen und möchte ganz sachlich nur eine Anschuldigung des häufigsten Betrugsvorwurfes näher beleuchten, distanziere mich hier entschieden von allen Beschmutzungsversuchen und Verleumdungen die im Zusammenhang mit Oskar Ernst Bernhardt noch heute herumgeistern und werde zu den anderen teils erfundenen Geschichten auch nichts schreiben, möge jeder selbst für sich prüfen, wo die Wahrheit liegt.

Bezüglich der Dresdner Prozesse 1901-1902 und weiterer Verleumdungs-Kampagnen:

"Diese mißliche Affäre schädigte O. Bernhardts Ruf nicht nur in der Zeit nach seiner Haftentlassung in Dresden sowie während folgender Jahre in der Schweiz, sie wurde auch später noch von Gegnern, die ihn und seine Gralsbotschaft auf jede Weise herabzusetzen suchten, gern als „Beweis“ für die Fragwürdigkeit seiner Person und seiner „betrügerischen“ Art verwendet.

Doch was die „Dresdener Prozesse“ angeht, so geschah – posthum für O. E. Bernhardt – im Jahre 1951 eine späte und unerwartete Rehabilitierung – durch Martha (Oeser) Bernhardt. (Anmerkung meinerseits: Seine geschiedene Frau, die zusammen mit der Mutter das Fiasko überhaupt erst ins Rollen brachte.) Die Ehe mit ihr war nicht, wie ursprünglich von O. Bernhardt gedacht, nach Rückkehr von der großen Reise 1900/01 geschieden worden, sondern erst (um das vorwegzunehmen) 1924. In den Jahren danach muß Martha Bernhardt zu den eben erst herausgekommenen weltanschaulichen Schriften ihres Mannes, vorab der „Gralsbotschaft“, innerlich Zugang gefunden haben. Da sie immer in Verbindung zu ihrem geschiedenen Mann blieb, erlebte sie auch verschiedene Kampagnen (sowohl in den Dreißigerjahren wie nach dem 2. Weltkrieg) gegen ihn mit, bei denen u. a. die „Betrugsprozesse“ in Dresden belastend für ihn zitiert wurden. Betroffen darüber, wie sie festhielt (10):, „welche Folgen die Verurteilung heute noch für das Lebenswerk des Herrn Bernhardt – lange nach seinem Tode – hat, nachdem Übelwollende versuchen, ihn daraus der Begehung von ,Verbrechen‘ zu verdächtigen“, entschloß sie sich noch im hohen Alter zu einer schriftlichen Erklärung, um aus eigener Kenntnis der Vorgänge und Verhältnisse „die Wahrheit über die Strafe des Herrn Bernhardt vor der Öffentlichkeit zu bekunden.“

Ihrer Darstellung sind die folgenden Auszüge entnommen:
„Im Jahre 1900 benötigte Herr Bernhardt, der damals ein eigenes, gutgehendes Geschäft besaß, für dieses Geschäft zur Durchführung eines günstigen Einkaufs zweitausend Mark, welche er nicht selbst aufbringen konnte, weil sein eigenes Geld zu diesem Zeitpunkt in Waren festgelegt war. Im Hinblick auf den Wert des vorhandenen eigenen Warenlagers, der den Wert des Darlehens weit überstieg, hatte Herr Bernhardt keine Bedenken, für die eigene, nur als Überbrückung gedachte Darlehensschuld von zweitausend Mark zwei Wechsel zu geben. Die Wechsel lauteten über je eintausendzweihundert Mark und enthielten die Zinsen mit. Die beiden Kreditgeber veranlaßten darüberhinaus Herrn Bernhardt, ihnen noch wertvolle Möbelstücke als Sicherheit zu verpfänden bezw. zu übereignen. Diese Möbelstücke hatte ich bei meiner Verheiratung mit Herrn Bernhardt von meiner Mutter Frau Auguste Hamann (...) als Aussteuer erhalten und in die Ehe eingebracht. Wir hatten keine Gütertrennung vereinbart. Mein Mann, Herr Bernhardt, war also befugt, über die Möbel zu verfügen. (...) In Verfolg seiner damals beginnenden schriftstellerischen Tätigkeit trat Herr Bernhardt bald darauf eine größere Auslandsreise an. Er regelte zuvor seine geschäftlichen Angelegenheiten und machte seine Angehörigen ausdrücklich auf die Fälligkeit der beiden noch laufenden Wechsel aufmerksam, sowie auf die Hereinholung seiner reichlichen Außenstände. Unvorhergesehenerweise bezahlten nun einige Kunden von Herrn Bernhardt ihre Schulden so schleppend, daß die Wechsel bei Fälligkeit nicht eingelöst werden konnten. Die beiden Wechselgläubiger nahmen darauf die Möbel in Anspruch. Meine Mutter schritt nun zur Intervention bei Gericht mit der Behauptung, die Möbel seien ihr Eigentum. Meine Mutter dachte nur daran, die Möbel zu retten, ohne sich beraten zu lassen, daß genug andere Möglichkeiten bestanden. Denn sie hätte die Wechsel ohne Schwierigkeiten kurzer Hand aus ihrem eigenen Vermögen einlösen können. Statt dessen wählte sie – von anderer Seite falsch beraten – den Weg der unwahren Behauptung, daß die Möbel ihr gehörten. Sie benutzte dazu die Einkaufsrechnungen für diese Möbel, die auf ihren Namen lauteten. Sie verschwieg, daß sie diese Möbel mir als ihrer Tochter mit in die Ehe gegeben hat, also mir geschenkt hat. Ihr Plan, die Wechselgläubiger dadurch bis zur Rückkehr des Herrn Bernhardt und der Schuldregelung durch ihn selbst hinhalten zu können, mißlang. Auf Grund der Angabe meiner Mutter leitete die Staatsanwaltschaft Dresden gegen Herrn Bernhardt sofort das Verfahren wegen Betrugs ein und erließ Haftbefehl gegen ihn, weil er sich auf Reisen befand. Als Herr Bernhardt von seiner Reise zurückkehrte, wurde er sofort an der Grenze verhaftet. Da er die Gründe, weshalb meine Mutter die falsche Angabe im Zivilprozeß gemacht hatte, nicht kannte, schwieg Herr Bernhardt bei seinen Vernehmungen und ließ sich verurteilen, um meine Mutter zu schonen, von der er vermuten konnte und mußte, daß sie sich durch unwahre Angaben strafbar gemacht haben könnte.

So wurde Herr Bernhardt zu Gefängnisstrafe verurteilt, nur weil er meine Mutter vor einer Bestrafung hatte retten wollen. Herr Bernhardt ließ die Dinge stillschweigend auf sich beruhen, auch als er die Strafe verbüßt hatte. (...) Ich bin ausdrücklich damit einverstanden, daß diese meine Erklärung auch Behörden vorgelegt und jederzeit der Öffentlichkeit übergeben werden darf.“
Quelle

Aufgrund der Schlammschlachten hat sich bei der geschiedenen Frau so stark das Gewissen geregt, dass sie sich per notariell beglaubigter Erklärung an die Öffentlichkeit gewendet hatte, aber leider erst lange nach seinem Tode... Ich habe hier Bild1 und Bild2 der vollständigen Erklärung (Quelle), das ist aber wohl nur eine Abschrift, vlt. kann jmd. das Original verlinken, der in diesen Dingen ein Händchen beim Suchen hat. Auf kurzfristige Anfrage bei einer der Gralsbewegungs-Seiten habe ich leider noch keine Antwort erhalten, hier auf der Seite wurde bspw. sehr vieles gesammelt:
https://www.die-gralsbewegung.org/aus-den-anf%C3%A4ngen-der-gralsbewegung/erinnerungen/
https://www.die-gralsbewegung.org/aus-den-anf%C3%A4ngen-der-gralsbewegung/

Viel erhellender bei der Thematik ist es aber wenn man sich die darin involvierte Person selbst anhört, aus erster Quelle, bezüglich der Erdenzeit die vor der Verfassung der Botschaft stattfand, er war ja auch inhaftiert worden auf der "Isle of Man" während des 1. Weltkrieges in einem Internierungslager und musste andere schlimme Dinge erleben. Da dies hier aber ein angebliches "alle Jahre wieder"-Thema ist, was mir das Ergebnis der Forums-Suche jedoch nicht bezeugt, und ich davon ausgehen muss, dass sowieso kein Interesse besteht, ist es wohl besser zu schweigen.

Beim Suchen gestern sind mir aber zwei kleine Texte ins Auge gesprungen, die direkt aus der Feder vom Herrn Bernhardt stammen und wohl vertraulich an seine Anhänger gerichtet war, wie man bspw. umzugehen hat mit Anfeindungen oder vorschnellen Urteilen. Das habe ich als Geschenk und wahrhaftig empfunden und würde es hier gerne auch teilen:

Anmaßung
Nachrede

Mit freundlichem Gruß
Daniel


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