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Nein (Freie Themen)

Taurec ⌂, München, Donnerstag, 22.11.2018, 21:07 (vor 1953 Tagen) @ Eyspfeil (1386 Aufrufe)

Hallo!

"Es gibt aber - noch (!) - kein Menschenrecht auf Niederlassung, wo auch immer man hin will, auf Kosten des Ziellandes."

In D hat das Asylrecht Verfassungsrang, anders als in den meisten
anderen Staaten der Welt.

Wie seit spätestens 2015 regelmäßig wird Migration/Zuwanderung mit Asyl gleichgesetzt bzw. vermischt oder verwechselt. Das ist falsch.

Artikel 16a GG lautet: "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."

Baldur bezog sich auf ein nichtexistentes Menschenrecht, seinen dauerhaften Lebensmittelpunkt im Land zu setzen. Das ist etwas anderes. In der Praxis wurde es wohl aufgeweicht, indem viele, die wegen Asyls hierher kommen, de facto schon seit vielen Jahren dauerhaft hier bleiben. Das ändert aber nichts an der Sachlage. Schon gar nicht ist der Sache gedient, indem man die falsche Gleichsetzung auch noch akzeptiert und zum Usus macht.

Gruß
Taurec


„Es lebe unser heiliges Deutschland!“

„Was auch draus werde – steh zu deinem Volk! Es ist dein angeborner Platz.“


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