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Entschädigung? (Freie Themen)

Taurec ⌂, München, Sonntag, 11.11.2018, 20:45 (vor 1954 Tagen) @ dziamdzia (2625 Aufrufe)

Hallo!

Der Zins entschädigt nicht den Schuldner (der in der Tat mit der In-die-Welt-Setzung seines Versprechens "ich werde xyz zurückzahlen" keine Kosten hatte) sondern eine Entschädigung des Gläubigers! Also in Deinem Beispiel eine Entschädigung für denjenigen, der eine Anleihe von Daimler kauft und die (derzeit erheblichen) Risiken dieser Investition, inklusive Totalverlust, zu tragen.

Das erscheint mir nach meinem recht groben Verständnis der Materie nicht stichhaltig. Der Zins wird mit Fälligkeit der Forderung gezahlt und entfällt bei Totalverlust ebenso. Selbst bei Teilverlusten würde er den Ausfall nicht kompensieren. Wenn der Zins also lediglich seine Wirkung entfalten kann, wenn die Forderung zurückgezahlt wird, kann er logischerweise keine Entschädigung sein, weil er nur auf den Gläubiger zurückkommt, wenn das angeblich zu entschädigende Risiko nicht eintritt.

Darüber hinaus wird durch die obige Behauptung die faktische Wirkung des Zinses im Systemablauf überhaupt nicht tangiert, nämlich daß der Schuldner mehr erwirtschaften muß, was den ganzen Prozeß der "Nachschuldnersuche" und den Wachsttumszwang erst bedingt.

Dieses "Entschädigungspostulat" ist eine eher ins Moralische zielende (und sachlich wohl falsche) Rechtfertigung, aber keine Erklärung der Systemabläufe. Als bloß theoretisches Abstraktum hat es keinen Bezug zur Wirklichkeit, d. h. zu den im System waltenden Prozessen und ihre Auswirkungen auf die am System zur Mitwirkung Gezwungenen. Ob er gedanklich als Entschädigung betrachtet wird oder nicht, ist völlig belanglos. Substantiell ähnlich verquer könnte man Schutzgeld als Entschädigung der erpressenden Mafiosi bezeichnen.

Man korrigiere mich sachlich, falls ich als "Philosoph" meine Leisten verwechselt habe. :-D

Gruß
Taurec


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