Endlich jemand! (Freie Themen)

Ranma, Freitag, 09.11.2018, 03:52 (vor 1957 Tagen) @ Albert Simeth (2810 Aufrufe)

Hallo!

Vor 2 Jahren wurde für den Krisenfall folgendes beschlossen:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article159857238/Bundesregierung-beschliesst-Enteignungen-im-Notfall.html

Klickt man sich von dem Link aus weiter durch, so erfährt man:

„Die Regierung kommt mit der Neuregelung Forderungen des Bundesrechnungshofes nach. Dessen Prüfer hatten 2011 gerügt, dass die in ihren Ursprüngen noch aus der Nachkriegszeit stammenden Vorgaben zum Umgang mit einer Versorgungskrise Schwachstellen enthielten.

Der Rechnungshof mahnte unter anderem die Erarbeitung aktueller Krisenszenarien an. Außerdem plädierten die Prüfer dafür, ein Gesamtkonzept mit einheitlichen Regelungen für militärische und zivile Krisenfälle zu erlassen.“

Außerdem noch:

„Eine solche Krise sei zwar unwahrscheinlich, sie könne aber nicht vollständig ausgeschlossen werden: In Betracht kämen eine kriegerische Auseinandersetzung, ein großflächiger Stromausfall, eine Pandemie oder ein Terroranschlag mit großflächiger Freisetzung radioaktiver Strahlung.

Extremwetterlagen, technische Störungen, Naturkatastrophen oder die Freisetzung von Gefahrstoffen dürften dagegen nach Einschätzung der Experten nicht zu einer Versorgungskrise führen.“

Alles von den Netzseiten von Welt.de, denen der Entwurf vorliegt. Schließlich erfährt man noch, daß die Enteignungen neu beschlossen wurden, weil das Fehlen dieser Möglichkeit als Schwachstelle in der alten gesetzlichen Regelung gesehen wurde. Von den neuen gesetzlichen Regelungen wird erwartet, daß die öffentliche Hand um neunmillionen Euro entlastet wird. Hauptsächlich wohl durch den Abbau vieler Notvorräte.

Aus eigener Erfahrung...wir mussten so alle 5 - 10 Jahre einige Listen ausfüllen,
welche Kapazitäten unser Betrieb (Bäckerei) hat.Leistung pro Stunde, Backfläche,
Lagerkapazität..usw.

Ich hatte mich schon gefragt, ob man so etwas nicht wissen müßte, bevor man zur Planwirtschaft übergeht.

Seit einiger Zeit...langer Zeit müssen wir das nicht mehr. Das macht mir mehr Angst.

Wenn das alle fünf bis zehn Jahre war, dann bedeutet sehr lange Zeit wahrscheinlich seit schon lange vor der Neuregelung im Jahr 2016. Vielleicht gilt der Betrieb nicht mehr als groß genug?

Die Versorgung der Bevölkerung im Krisenfall, ist nicht mehr wichtig ...schlicht
nicht mehr leistbar !!!

Bis ich eben erst von rauhnacht davon informiert wurde, daß die Ölnotreserven teilweise geöffnet wurden, nahm ich das tatenlose Zusehen bereits als Indiz dafür, daß der Obrigkeit die Bevölkerung bereits völlig egal ist.

Wenn Dein Betrieb groß genug ist, wirst Du enteignet, und kannst als Vorarbeiter,
Betriebsleiter dort zur Arbeit zwangsverpflichtet werden.
So schaut´s aus.

Was ist groß genug in dem Zusammenhang? Wenn große Betriebe enteignet werden sollten, dann könnte das für kleine Betriebe sogar gut sein und die dadurch wieder konkurrenzfähig werden.

Aber insgesamt scheint mir das Ganze nicht durchdacht zu sein. Zu den angeblich erarbeiteten Szenarien zählt ein großflächiger Stromausfall. Funktioniert eine Bäckerei ohne Strom? Falls nicht, dann erklärt das zwar, warum ein großflächiger Stromausfall zu einer mangelnden Versorgung mit Brot führen würde, aber eine Zwangsbewirtschaftung der Lebensmittelbetriebe würde daran ziemlich sicher nichts ändern.

Gruß,
Ranma


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