Notstandsgesetze, Requirierungen und Entschädigungen (Freie Themen)

Wodans Sohn, Donnerstag, 01.11.2018, 15:07 (vor 1965 Tagen) @ Taurec (3406 Aufrufe)

Hallo und ein freundliches „Hallo“

Taurec hat schon auf die Notstandsgesetze verwiesen.
Falls ich mich nicht täusche, wird der Staat die Entschädigungen bei Requirierungen nicht ganz so großzügig vergeben, wie Taurec erhofft. ;-)
Wenn ich §4 Vorratshaltung richtig verstehe, werden die beschlagnahmten Güter mit 30 Teilen von 100 erstattet, also zu 30% des Wertes, in der dann landesüblicher Klopapierwährung.

WiSIG

Auch § 23 Einschränkung der Grundrechte lässt das Herz höher schlagen. Diese Formulierung findet sich auch in einigen der anderen Notstandsgesetze

Anzumerken ist auch noch die Option des Goldverbots, welche immer wieder in den Diskussionsforen auftaucht.

Viele Grüße

Wodans Sohn


Ja, eines Tages sterben wir.
Aber an allen anderen Tagen nicht!


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