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Notstandsgesetze (Freie Themen)

Taurec ⌂, München, Donnerstag, 01.11.2018, 11:20 (vor 1975 Tagen) @ Ranma (3833 Aufrufe)

Hallo!

In diesem Zusammenhang hat es wohl Sinn, sich mit den Notstandsgesetzen und anhängigen Verordnungen zu befassen, die etwa im Falle eines inneren Notstandes zur Anwendung kommen.

Übersicht: die wichtigsten Notstandsgesetze in Deutschland

Die Wirtschaftssicherstellungsverordnung (WiSiV) von 2004 ermöglicht z. B.:

"Das Wirtschaftssicherstellungsgesetz, das Verkehrssicherstellungsgesetz, das Ernährungssicherstellungsgesetz und das Wassersicherstellungsgesetz kennen wohl nur die Wenigsten, stammen diese Uraltgesetze doch noch aus den 60er und 70er Jahren und waren einst für die staatliche Lenkung der Wirtschaft im Kriegsfalle bestimmt. Da wundert es schon, daß 15 Jahre nach dem Ende des kalten Krieges gestern aufgrund des Wirtschaftssicherstellungsgesetz die Wirtschaftssicherstellungsverordnung (WiSiV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Noch viel verwunderlicher aber ist der Inhalt des Verordnungswerkes.

So müssen Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft (§1 Abs. 1 WiSiV) Verträge vorrangig erfüllen (§2 WiSiV), für die Ihnen eine 'Vorrangerklärung' vorgelegt wird. Diese Vorrangerklärung kann nur vom Bund, den Ländern, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechtes beantragt werden (§3 Abs. 1 und 2 WiSiV). Faktisch haben diese Körperschaften damit ein Vorrecht bei der Wirtschaft.

Aber es kommt noch besser: Auch ohne 'Vorrangerklärung' kann einem Unternehmer eine bestimmte Erfüllungszeit befohlen werden – und die Erfüllung anderer Verträge durch den Unternehmer darf verboten werden (§6 WiSiV). Schließlich ordnet §7 WiSiV Möglichkeiten zur umfassenden Warenbewirtschaftung an. Hierzu dürfen auch 'Bezugsscheine' und 'Zuteilungsnachweise' erteilt werden (§9 WiSiV) – die Wiedereinführung der Lebensmittelkarten!"

Für Bauern interessant dürfte das Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise (ESVG) sein. Dieses ersetzte 2017 das Ernährungssicherstellungsgesetz (ESG), welches nur im Verteidigungsfall zur Anwendung kam. Es scheint, daß der Staat sich bis in jüngste Zeit auf den Ernstfall rechtlich vorbereitet. Das neue Gesetz kommt zur Anwendung, wenn die Bundesregierung eine Versorgungskrise feststellt. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird dadurch ermächtigt, Ernährungsunternehmen unter "Zwangswirtschaft" zu stellen. Die Maßnahmen beinhalten nicht nur Vorschriften zur Produktion, der Verwendung der Maschinen, Erfassung, Vertrieb, Preise u. a., sondern ausdrücklich auch Enteignung bei Entschädigung unter Marktwert (vgl. § 16). Außerdem mußt du Behördenvertretern in der Krise jederzeit Zutritt zu Grundstücken und Unternehmen ermöglichen. Nicht eigentlich erwähnenswert ist wohl, daß eine Entschädigung in Geld während einer vertiablen Wirtschafts- und Staatskrise selbiges wohl kaum Wert sein dürfte. ;-)

Gruß
Taurec


„Es lebe unser heiliges Deutschland!“

„Was auch draus werde – steh zu deinem Volk! Es ist dein angeborner Platz.“


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