Fünfte Aktualisierung (hier geht es um Waffen) (Freie Themen)

Ranma (らんま), Samstag, 07.07.2018, 12:34 (vor 2082 Tagen) @ Leserzuschrift (1063 Aufrufe)

Hallo!

Inzwischen habe ich alle aufgefundenen Waffen im Sinne des Waffenrechts (das befaßt sich eigentlich nicht mit Waffen, sondern mit Sportgeräten, scharfkantigen Spielzeugen und Dekorationsartikeln) abgegeben. Am Ende war ich doch erstaunt, wieviel zusammenkam. Bei der Anschaffung der sogenannten Waffen verhielt sich unser alter Herr völlig gesetzeskonform. Nur durch die häufigen, schwachsinnigen Änderungen und die gleichzeitig nachlassenden Geisteskräfte unseres alten Herrn, die der zum Verständnis der vielen Änderungen benötigt hätte, rutschten einige Gegenstände in die Illegalität. Manche auch erst für die Erben, denn ein vor 2017 angeschaffter Waffenschrank hat zwar Bestandschutz, aber dieser gilt nicht für die Erben! Das führte dazu, daß ich auch einen 4mm-Randzünder-Revolver mit einem F im Fünfeck, das freie sogenannte Waffen kennzeichnet, nicht behalten konnte. Der war wohl extra mal produziert worden, um die strengen Auflagen des Waffenrechts zu umgehen.

Wie komplett schwachsinnig das Waffenrecht ist, das wurde mir ein weiteres Mal dadurch bewiesen, daß man als Erbe das gesamte abzugebende Zeug einfach so in der Gegend herumkutschieren soll. Ich hatte den zuständigen Beamten extra noch gefragt wie der Transport vonstatten gehen soll, wenn ich die fraglichen Gegenstände nichtmal besitzen darf. Der Beamte meinte, das wäre doch kein Problem: einfach ins Auto packen und herfahren! Offenbar sehen die Staatsbediensteten nicht die geringste Gefahr darin, wenn ein Staatsbürger das macht, was von der Gesetzeslage her streng verboten ist!

So gesehen war es vielleicht ein Fehler, der gesetzlichen Aufforderung zur Abgabe so streng Folge zu leisten. Andererseits ist es völlig illusorisch zu meinen, daß man mit legalen oder ehemelig legalen Gegenständen auf drohende Gefahren vorbereitet wäre. Bewaffnung galt hier immer als ein wichtiger Teil der Vorbereitung. Vielleicht hätte ich den 4mm-Randzünder-Revolver behalten können, wenn ich bereit gewesen wäre, einen neuen Stahlschrank für einige hundert Euro dafür anzuschaffen. Das Kaliber wurde hergestellt, um damit in geschlossenen Räumen schießen zu können, die Mündungsenergie bleibt unterhalb des Grenzwertes von 7,5 Joule, durch das F im Fünfeck bestätigt. Die Randfeuerpatronen enthalten nur einen großen Zündsatz, keine richtige Treibladung, wegen der man die Munition nicht haben dürfte. Trotzdem produzieren sie etwas Pulverdampf, weswegen sie auf Schießständen ohne Lüftungssystem nicht zugelassen sind. Dieses Problem liegt rechtlich jedoch auf der Seite des Schießstandes. Wirtschaftlich auch, weshalb Luftgewehrschießstände solche Munition ausschließen und normalerweise nur für kalte (im Sinne des Rechts, physikalisch heizt sich Druckluft nämlich ganz schön auf) Antriebsgase zugelassen sind. Das fragliche Kaliber läßt sich also für praktisch nichts verwenden. Wegen der fehlenden Treibladung gibt es noch eine gewisse Wahrscheinlichkeit, daß Geschosse im Lauf steckenbleiben. Jedenfalls ist beim abgegebenem Exemplar noch irgendetwas Kleines aus der Trommel gefallen und ich vermute, daß da Geschosse sogar schon innerhalb der Trommel nicht mehr weitergeflogen waren. So einen Versager könnte man beim sportlichen schießen mal hinnehmen, bei der Jagd wäre das ärgerlich und bei der Selbstverteidigung fatal. So gesehen nimmt einem das Waffenrecht nur Illusionen und Selbstgefährdung weg.

Überhaupt sollte man nicht meinen, daß man sich bei ernstlich drohender Gefahr mit Waffengewalt verteidigen könne. Manche glauben, daß sie in früher häufiger diskutierten Szenarien ihre Essensvorräte verteidigen müßten. Was könnte wohl ein aktiver Sportschütze oder Jäger, denen immerhin einige Waffen erlaubt sind, gegen ausgebildete Dienstwaffenträger ausrichten? In Wirklichkeit garnichts. Bei solchen Versuchen würde man nur sehr schnell selbst erschossen. Unbewaffnete Hungernde werden ausgebildeten Dienstwaffenträgern, die selbst hungern, selbstverständlich den Vortritt lassen. Das aus dem gleichen Grund, warum sich auch Essenshorter mit einem Rest Menschenverstand denen nicht in den Weg stellen werden. Insofern kann man froh sein, daß die übertriebenen Vorschriften zum Waffenbesitz Schlimmeres verhindern werden.

Man kann für einen Vergleich mal in die USA schauen. Dort gibt es einige Fälle von ganz offensichtlichem Justizirrtum, wenn nicht gar offensichtlicher Rechtsbeugung, deren Opfer im Todestrakt auf ihre Hinrichtung warten. Zugleich haben die Staatsbürger der USA das Recht auf freien Waffenbesitz, um genau solchen Zuständen jederzeit und falls nötig auch auf robuste Weise entgegenwirken zu können. Aber hilft das den Opfern des US-amerikanischen Systems auf irgendeine Weise? Sich durch Bewaffnung auf irgendetwas anderes vorbereiten zu können als darauf, für die Mächtigen Kanonenfutter zu sein, ist nur Illusion. Es wird Zeit, sich von dieser Illusion zu verabschieden.

Gruß,
Ranma


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