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Kleinkaliber und Luftgewehre (Freie Themen)

Fenrizwolf, Samstag, 17.02.2018, 08:03 (vor 2222 Tagen) @ Leserzuschrift (1331 Aufrufe)

Hallo Ranma!

Insbesondere bei Kleinkaliberwaffen findet sich in Altbeständen selten Wertvolles.
Problematisch ist hierbei vor allem die gesetzliche Gleichstellung zu großkalibrigen Waffen.

Gewehre, sofern keine Selbstlader, ließen sich unproblematisch an Jäger veräußern, während
Pistolen und Revolver vermutlich niemand haben will, da durch strenge Erwerbsbeschränkung niemand wertvolle "Erlaubnisse" für Tand verschwenden wird.

Sammlerstücke jedoch wird gar der Hersteller mit Kußhand zurückkaufen wollen.

Bei Druckluftwaffen sind Gewehre und Pistolen gleichgestellt. Hier gilt, daß das
Projektil nicht mit mehr als einer Energie von 7,5 Joule den Lauf verlassen darf.
Jene "Waffen" sind seit langer Zeit mit einem "F" im Fünfeck gekennzeichnet.
Diese dürfen von allen Erwachsenen Personen besessen werden, und bedürfen keiner
gesonderten Aufbewahrung.

Vorsicht ist jedoch bei jenen Druckluftwaffen geboten, die diese Kennzeichnung nicht besitzen, oder vormals mit einer stärkeren Feder zur Schädlingsjagd bestückt wurden.
Diese Luftgewehre sind rechtlich "scharfen" Waffen gleichgestellt.

Beim Thema Waffen sollte man unbedingt jemanden ins Vertrauen ziehen, der mit der aktuellen Gesetzeslage vertraut ist.


Mit freundlichen Grüßen

Fenrizwolf


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