Dritte Aktualisierung (Rettung (m)eines Bauernhofes) (Freie Themen)

Leserzuschrift @, Donnerstag, 01.02.2018, 09:07 (vor 2238 Tagen) @ Leserzuschrift (1372 Aufrufe)

Hallo!

Inzwischen wurde der Pflegefall tatsächlich fast überall abgelehnt. Sogar dem Hospiz ist er zu schwierig. Inzwischen hat er den Pflegegrad 5. Außer dem rechtem Arm und dem Mund bewegt sich praktisch nichts mehr, mit den beiden wehrt er sich trotzdem gegen Hilfe. Außerdem werde ich weiterhin andauernd beschimpft und beleidigt. Auch wenn die Betreuerin praktisch keine Rücksprache mit uns hält, erfüllt sie doch ihre Aufgabe. Einige der Leser hier scheinen noch nicht mitbekommen zu haben, daß sich an der Betreuung nichts mehr ändern läßt. Die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung ist übrigens so ein gewaltiger Papierkrieg, daß ich froh bin, den nicht selbst erledigen zu müssen. Der Pflegefall ist auf einer Warteliste für eine für Intensivpflege ausgerüstete Einrichtung. Es ist wohl sogar so, daß die meisten Pflegeheime so etwas nicht leisten können, egal ob sie das wollen oder nicht. In der Intensivpflege gibt es einen besseren Personalschlüssel. Das klingt auch nach höheren Kosten. Nur daß sich die Einrichtung im eher ländlichen Raum befindet wirkt denen entgegen. Im Moment läßt sich wirklich nur abwarten.

Aber ein Spezialthema muß ich noch anbringen, daß eher etwas ist, das auf elektropostalischer Ebene diskutiert werden sollte. Es geht um Schußwaffen: Der Erblasser in spe besitzt Schußwaffen aus der Nachkriegszeit. Damals war es viel einfacher, Schußwaffen zu erwerben und (als später die WBK-Pflicht eingeführt wurde) eine WBK dafür zu bekommen. Heute kommt es bei der Auswahl einer Schußwaffe darauf an, ob sie für die Jagd, die Selbstverteidigung oder für sportliches Schießen bestimmt sein soll. Damals machte man solche Unterschiede noch nicht. Das bedeutet, daß die fraglichen Schußwaffen nicht den heutigen Reglements sportlicher Disziplinen entsprechen. Mit so alten Geräten sollte man auch keine sportlichen Erfolge erwarten. Bei einer der vielen Waffenrechtsverschärfungen der letzten Jahre ist wohl auch die Erben-WBK weggefallen? Deshalb kann und soll man Schußwaffen heutzutage bei Behörden abgeben, wo dann diese Werte von hunderten Euro vernichtet, aber man nicht einen einzigen Cent dafür sieht. In der Situation, in der ein Pflegefall bereits eingetreten ist, kommt es selbstverständlich garnicht in Frage, auf hunderte Euros einfach so zu verzichten. Verkauft werden können die fraglichen Schußwaffen sicherlich nur noch durch die Betreuerin, aber die könnte stattdessen auch auf die Idee kommen, die Schußwaffen entschädigungslos abzugeben. Fände ich Kaufinteressenten, dann dürfte die Betreuerin nicht weniger für die Schußwaffen verlangen ohne ihre Sorgfaltspflicht zu verletzen. Aber wie mache ich das, wenn ich die Schußwaffen selbst nicht verkaufen darf? Ist es überhaupt wahrscheinlich, daß es Kaufinteressenten für Schußwaffen (Kleinkaliber Kurz- und Langwaffen, Luftdruckgewehre) aus den 1950ern gibt?

Gruß,
Ranma


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