Ich würde dir DRINGENDST empfehlen, juristischen Rat einzuholen (Freie Themen)

Mephistopheles, Sonntag, 18.06.2017, 14:56 (vor 2498 Tagen) @ Leserzuschrift (1955 Aufrufe)

Mein Bruder und ich dürfen erwarten, einen kleinen Bauernhof zu erben.

Dürft ihr nicht.

Wenn es so weitergeht, dann erbt zuerst der Staat als Haupterbe. Dein Vater wird nämlich Sozialhilfeempfänger, sobald ihr die Pflege nicht mehr schultern könnt, und alles, was das Sozialamt in den letzten 10 Jahren geleistet hat, wird bei Eintritt des Erbfalls zurückgefordert.

Die meisten Erblasser sind sich der Problematik nicht bewusst und würden das gerne vermeiden.
Das geht auch durch entsprechende Verfügungen, aber, um die treffen zu können, muss einer eigentlich geschäftsfähig sein.

In eurer Situation wird es schwierig.


Gruß Mephistopheles


Gesamter Strang: