Hättest Du geschwiegen... (Freie Themen)

Harald Kiri, Montag, 16.07.2018, 10:33 (vor 2109 Tagen) @ Ranma (乱馬) (2237 Aufrufe)

...wärest Du der Klügere geblieben. Dies pflegte meine Oma immer zu sagen, wenn ich mit meiner Antwort gezeigt hatte, dass ich nicht informiert war.

Hallo Ranma(乱馬),

zunächst, Sami A. hatte nichts mit Saddam Hussein zu tun,sondern war Leibwächter Osama bin Ladens.

Dann überschlägst Du Dich in Vermutungen, deren Wahrheitsgehalt leicht zu recherchieren gewesen wäre.

Ein Auszug aus Compact-Online:

Sami A.s Aufenthalt in Deutschland (Zusammenfassung)

Bereits vier Jahre, bevor ein Sonderkommando der US-Streitkräfte den Terrorpaten im pakistanischen Abbottabad 2011 ausgeschaltet hatte, verschlug es den 42-jährigen Tunesier nach Bochum, angeblich zu Studienzwecken. Von seinem „Studium“ gönnte er sich allerdings eine Auszeit, um sie im Fach „Terror“ fortzusetzen: Nach Informationen der Welt soll Sami A. zwischen 1999 und 2000 in einem Ausbildungscamp von al-Qaida in Afghanistan als einer der Bodyguards des Massenmörders aufgetreten sein.

Nach Deutschland zurückgekehrt, setzte er seine Ausbildung fort: zum Salafisten-Prediger. Wie aus einer Antwort des nordrhein-westfälischen Innenministeriums an den Innenausschuss des Landtags 2012 hervorgeht, gelte der Ex-Leibwächter bin Ladens bei vielen jungen Muslimen inzwischen als „religiöse Autorität“.

Seine Lebensführung und sein Wirken als Propagandist des Salafismus – „einschließlich seiner militärischen Ausbildung in einem al-Quaida-Lager“ – werde von seinen Anhängern als „vorbildlich“ angesehen. Allerdings gebe es trotz umfassender Beobachtung angeblich keine „gerichtsfesten Hinweise“, dass der Tunesier seine Tätigkeit dazu nutze, gezielt Personen zu radikalisieren. Das weiß man sicherlich so genau, weil stets ein Dolmetscher bei seinen Vorträgen zugegen ist…

Seit 2006 muss Sami A. sich täglich bei der Polizei melden: ein „Vogelschiss“ bei monatlich 1167,48 Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuzüglich Kindergeld zwischen 133 und 157 Euro für jeden seiner vier Ableger – also bis zu 628 Euro obendrauf.

Nicht zu vergessen die Kosten für seine bereits 2006 eingereichte Klage gegen den Ausweisungsbescheid der Stadt Bochum, mit der er 2011 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Erfolg hatte. Nach Berufung durch die Bochumer Ausländerbehörde entschied das Oberverwaltungsgericht sage und schreibe vier Jahre und mindestens 86.183,04 Euro Unterhaltskosten später, dass die Ausweisung rechtens sei.

Zugleich wurde ein Asylantrag des Tunesiers vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abschlägig beschieden. Auch hiergegen hatte der Knecht des Terrorpaten vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf zunächst erfolglos, jetzt aber doch mit Erfolg geklagt.

Kleiner Tipp zu Deinen nächtlichen Stellungnahmen: Bitte informiere Dich, bevor Du hier des Langen und des Breiten - mit Bezug auf jede Textzeile - phantasierst.

Viele Grüße
Harald


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